Oberkirch

Mann schlug seiner schwangeren Ehefrau in den Bauch

Luca Keller
Lesezeit 3 Minuten
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15. August 2017
Viel Eheglück war einer jungen Frau aus der Ortenau nicht beschieden. Nach der frühen Trennung nötigte und schlug sie ihr Mann.

Viel Eheglück war einer jungen Frau aus der Ortenau nicht beschieden. Nach der frühen Trennung nötigte und schlug sie ihr Mann. ©Symbolfoto: Iris Rothe

Fälle häuslicher Gewalt ereignen sich auch im Renchtal. Wegen des Vorwurfs der  Körperverletzung, Nötigung und eines versuchten Schwangerschaftsabbruchs musste sich ein Mann vor dem Oberkircher Amtsgericht verantworten. Seine Ehefrau zeigte vor Gericht dennoch Nachsicht gegenüber dem Angeklagten – allerdings nicht in allen Punkten.

Eine Auseinandersetzung, die vor Gericht endete, lieferte sich ein quasi frisch verheiratetes Paar aus der Ortenau. Gekriselt hatte es in der Beziehung schon, bevor sie ihm mitteilte, schwanger zu sein. Nachdem sie zusammengezogen waren, habe die Frau, die vor dem Amtsgericht Oberkirch gegen ihren Mann aussagte, schon bemerkt, dass etwas mit ihrem Partner nicht stimmte. Erst in diesem Zusammenhang habe er ihr von seiner ADHS-Erkrankung erzählt. Auffällig sei sein Verhalten geworden, da er die  Medikamente ohne Absprache mit seinem Arzt abgesetzt habe. Darüber hinaus soll der  Angeklagte seine Frau mehrfach belogen haben. 

Mit Nacktfotos gedroht

Relativ schnell trennte sich das Paar wieder, doch  der Angeklagte habe immer wieder Kontaktversuche gestartet, um seine Partnerin  zurückzugewinnen. Schließlich habe er habe ihr  gedroht, Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen und auf Sexportale hochzuladen. Über den  Nachrichtendienst Whatsapp soll er sie so bedroht und dazu genötigt haben, zu seiner Wohnung zu  kommen. 

Beide Ehepartner schlugen zu

Als die Frau dann am 15. Januar 2017 vor der Wohnung des Angeklagten erschien, habe er sie am Arm gepackt. Sie habe ihm eine Ohrfeige verpasst, woraufhin er der im dritten Monat schwangeren Frau einen Schlag in den Bau verpasst habe, so die Anklage. 

Angeklagter bestritt nur einen Vorwurf

Der Angeklagte, der ohne einen Verteidiger erschienen  war, gab zu, die Taten begangen zu haben. Nur den Vorwurf des versuchten Schwangerschaftsabbruchs wies er zurück. Er habe ohne groß darüber nachzudenken  zugeschlagen, dabei aber nicht an das ungeborene Kind gedacht. Der Mann bereute den Schlag in den Bauch seiner Frau.

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Den Vorwurf der Nötigung durch  die Androhung der Veröffentlichung der intimen Bilder gab er zu. Er habe jedoch nicht vorgehabt, die Drohung in die Tat umzusetzen. 

Das inzwischen geborene Kind trage keine Folgen des Schlags mit sich, so die junge  Mutter vor Gericht. Die 25-Jährige wohne nun zeitweise sogar wieder bei ihrem Mann, allerdings  nur vorübergehend. Sie will ihm die Möglichkeit geben am Neugeborenen teilzuhaben. Zudem  habe sie auch das Gefühl, das sich der Angeklagte für sein Kind interessiere. 

Die Frau war überzeugt davon, dass der  Angeklagte bewusst mit dem Ziel des Verlusts des Kindes zugeschlagen hätte. Dennoch zeigte sich die junge Mutter vor Gericht nachsichtig. Der Angeklagte denke oft nicht nach, bevor er  etwas mache und werde sich in den meisten Fällen erst im Nachhinein seiner Handlungen  bewusst. Man merke deutlich, dass er seine Medikamente wieder nehme, um die  Auswirkungen seiner Krankheit im Griff zu halten.    

Staatsanwalt erkennt keine Schuldverminderung

Staatsanwalt Schäfer sah die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten bestätigt. Die Krankheit des Angeklagten trage auch nicht zu einer  Schuldverminderung bei, da der Angeklagte gewusst habe, wie er reagieren würde, wenn er die  Medikamente absetzt. Zudem habe er ohne ärztlichen Rat seine medikamentöse Behandlung auf eigene Faust abgesetzt. Der Staatsanwalt plädierte für einen Täter-Opfer-Ausgleich; eine Mediatorin müsse für die Klärung der familiären  Verhältnisse sorgen. Er beantragte eine vorläufige Einstellung des Verfahrens – mit einer Warnung in Richtung des Angeklagten. Sollte durch eine Mediation  keine gute Lösung gefunden werden, würden sie sich alle wieder vor Gericht einfinden müssen –  und dann sehe das Strafmaß bedeutend größer aus.

Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt  

Richter Bastian Jansen folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Täter-Opfer-Ausgleich müsse in den kommenden drei Monaten erfolgen. Sonst werde das Verfahren wieder  aufgenommen.

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