Lautenbach/Oppenau/Bad Peterstal-Griesbach

Mehr direkte Demokratie möglich

Rüdiger Knie
Lesezeit 4 Minuten
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12. Dezember 2015

In Kommunen und Kreisen könnten die Einwohner künftig öfter an die Wahlurne gerufen werden. Neue Regelungen für Bürger- entscheide ermöglichen dies. ©Foto: Iris Rothe

Der Landtag in Stuttgart hat im Oktober die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Damit werden unter anderem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene erleichtert, da die notwendigen Quoren abgesenkt wurden. Ein Teil der Neuerungen gilt seit dem 1. Dezember. Die letzten Änderungen werden mit der nächsten Kommunalwahl in Kraft treten. Die ARZ hat bei den Bürgermeistern Thomas Grieser (Oppenau), Meinrad Baumann (Bad Peterstal-Griesbach) und Karl Bühler (Lautenbach) nachgefragt, welche Auswirkungen die Änderungen in ihren Gemeinden haben. Oberbürgermeister Matthias Braun wird die Veränderungen für Oberkirch am kommenden Montag dem Gemeinderat erläutern und wollte in dieser Woche keine Stellung nehmen.

Bürgermeister dürfen länger

Neue Altersgrenze für Bürgermeister und Beigeordnete: Die Wahlbeamten dürfen bis zum vollendeten 68. Lebensjahr kandidieren und bis zum vollendeten 73. Lebensjahr im Amt bleiben. Meinrad Baumann findet, dass das Lebensalter kein begrenzender Faktor sein sollte. Insofern hätte er es begrüßt, die Altersgrenze ganz aufzugeben. »Entscheidend ist der Wille der Wähler und die wissen, was sie tun.« Thomas Grieser ist auf das Thema bereits von Einwohnern angesprochen worden und hat eine launige Antwort parat: »Wenn ihr mich ärgert, kandidiere ich nochmal.« Griesers Amtszeit endet im Frühjahr 2018. Er wird dann 68 Jahre alt sein. Für fünf Jahre könnte er also nach der Neuregelung kandidieren. Doch nach 32 Jahren soll Schluss sein. »Mit 32 Amtsjahren bin ich ein Exot.« Nur die Bürgermeister von Haslach (Heinz Winkler) und Ringsheim (Heinrich Dixa) können da im Ortenaukreis mithalten.

»Für einige könnte die Regelung interessant werden, wenn es um eine zweite Wahlperiode geht«, sagt Grieser. Eine finanzielle Entlastung der Gemeinde wäre es obendrein, weil die Versorgung für den pensionierten Bürgermeister erst später bezahlt werden müsse.

Karl Bühler, der 2016 mit 61 Jahren in den Ruhestand geht, wusste von der Neuerung. Sie habe seine Entscheidung, nach zwei Amtsperioden nicht mehr zu kandidieren nicht beeinflusst. Jeder Amtsinhaber müsse die Entscheidung für sich treffen. Erfahrung tue einer Gemeinde sicher gut, junges Blut indes auch. »Die gesunde Mitte muss es bringen«, ist Bühler überzeugt.

Jugend ein bisschen an die Macht

Kinder sollen, Jugendliche müssen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, beteiligt werden:

Gerade ist der Jugendbeirat in Oppenau neu gewählt worden. „Das Gremium war am Ausbau des Jugendzentrums beteiligt, ebenso bei der Besetzung der Mitarbeiterstelle“, sagt Thomas Grieser. Der Jugendbeirat trägt auch Themen an Stadtrat und Verwaltung heran. Meinrad Baumann strebt in Bad Peterstal-Griesbach kein Jugendgremium an. Nach dem Weggang der 9. Klasse und dem Aus der Werkrealschule würde es noch schwieriger, Kandidaten zu gewinnen. Den Bedarf spüre er im Ort auch nicht. In einer kleinen Gemeinde hätten alle Beteiligten wechselseitigen Zugang zueinander. Bei Themen wie der Schulhofgestaltung beziehe man die Kinder mit ein. So handhabt es auch Karl Bühler in Lautenbach. »Wir sind nah dran an den Betroffenen.« Wenn beispielsweise ein neues Spielplatzgerät angeschafft werde, frage man über die Eltern nach den Wünschen der Nutzer.

Mehr Bürgerentscheide erwünscht

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Der Landtag Baden-Württemberg hat das Instrumentarium der direkten Demokratie als Teil der repräsentativen Demokratie in der neuen Gemeindeordnung gestärkt. Ziel war eine bessere Beteiligung der Bürger an kommunalpolitischen Themen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen leichter auf den Weg gebracht werden können: Die notwendige Zahl zur Einleitung eines solchen Verfahrens wird auf die Unterschriften von sieben Prozent der Wahlberechtigten abgesenkt. Das Zustimmungsquorum nach einer Abstimmung sinkt von 25 auf 20 Prozent.

Neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist ein Antrag damit angenommen, wenn ein Fünftel statt bisher ein Viertel der Gemeindebürger den Antrag befürwortet. Das Bürgerbegehren kann die Grundlage für einen Bürgerentscheid sein.

Ein Beschluss zur Einleitung der Bauleitplanung kann künftig per Bürgerentscheid erfolgen.

Die Frist zur Einleitung von Bürgerbegehren nach Gemeinderatsbeschlüssen ist von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt worden.

Weiterhin kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, das eine Angelegenheit, für die der Gemeinderat zuständig ist, in einem Bürgerentscheid entschieden wird.

Ob die geringeren Hürden die Bereitschaft der Einwohner erhöhen, ein Bürgerbegehren zu initiieren, will Thomas Grieser nicht beurteilen. In seiner rund 30-jährigen Amtszeit sei das nicht der Fall gewesen. Grundsätzlich sei die Quoren-Absenkung »nicht schlecht«.

Ausschlaggebend für ein Bürgerbegehren ist nach Ansicht von Meinrad Baumann ein Thema, das den Menschen auf den Nägeln brennt. »Wenn so etwas aufkommt, werden sich die Bürger intensiver damit beschäftigen.«

 

Info

Was ist neu

◼ Fraktionen erhalten das Recht, ihre Positionen im Mitteilungsblatt der Gemeinde darzustellen.

◼ Die Einberufung des Gemeinderates und die Zustellung der Tagesordnung und von Sitzungsunterlagen soll in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag erfolgen. Bislang waren es drei Tage.

◼ Fraktionen erhalten das Recht, ein Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

◼ Kommunen müssen Beschlüsse innerhalb von einer Woche nach der Sitzung auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Das gilt auch für die Beratungsergebnisse von Ortschaftsratssitzungen.

◼ Künftig können in die Ortschaftsräte Bürger gewählt werden, die miteinander verwandt sind. Auch die Regelung, das persönlich haftende Gesellschafter derselben Handelsgesellschaft nicht gleichzeitig gewählt werden können, hat der Landtag gekippt. Ebenso können Personen gewählt werden, die zum Oberbürgermeister oder dem Beigeordneten in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen.

Hintergrund

Etwas mehr Öffentlichkeit

Vorberatungen in beschließenden Ausschüssen dürfen nicht mehr nichtöffentlich sein. In Lautenbach gibt es solche Ausschüsse nicht. In Bad Peterstal-Griesbach tage nur noch der Verwaltungsausschuss, der einmal im Jahr den Haushalt vorberate. Für Meinrad Baumann ein Relikt aus alten Tagen. Sein Grundgedanke sei es, alle Themen im Gemeinderat zu behandeln, in dem alle gewählten Vertreter sitzen.
Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen sind im Wortlaut bekanntzugeben.
An der Praxis, welche Themen der Gemeinderat nichtöffentlich berät, ändert sich in der Gemeindeordnung nichts.

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