Mildes Urteil für Jugendstreich in Oberkirch
Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde einem 19-Jährigen in Oberkirch vor dem Amtsgericht vorgeworfen. Es war bereits der zweite Fall, bei dem der junge Mann erwischt wurde. Staatsanwalt und Richterin waren sich über das Urteil, das eine "Warnung" für den Heranwachsenden sein soll, schnell einig. Den Führerschein darf er behalten.
Einen verständnisvollen Staatsanwalt und ein recht mildes Gericht fand ein 19 Jahre alter Heranwachsender, der sich am Donnerstag wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten musste. Er wurde von Richterin Clara Mall-Schrader nach dem Jugendstrafrecht zu einem Wochenendarrest verurteilt, obwohl er wenige Wochen vor der erneuten Straftat schon einmal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und dabei zusätzlich fahrlässig eine Körperverletzung verschuldet hatte.
Der Angeklagt, derzeit kurz vor Abschluss einer Ausbildung im Bereich Energie- und Gebäudetechnik, machte lediglich Aussagen zu seiner Person, ansonsten machte er von seinem Aussagerecht Gebrauch. Im Verlauf der Zeugenaussagen stellte sich der Tat-
hergang heraus. Demnach war der junge Mann mit Freunden spät abends im August mit einem gebrauchten Auto ohne Nummernschild zwischen Hans-Furler-Gymnasium, Butschbach und Bottenau unterwegs. Die Freunde, die das Auto zuvor per Anzeige im Internet gesehen, gleich gekauft und abgeholt hatten, ließen den Angeklagten ans Steuer, mit unangenehmen Folgen für alle Beteiligten. Im Begegnungsverkehr kam er in einer schmalen Straße zu weit nach rechts, prallte auf den Bordstein und der Reifen platzte. Auf der Felge fuhr man weiter nach Bottenau, wo der Reifen gewechselt werden sollte. Über die Fahrgestellnummer wurde der bisherige Halter ermittelt, über den Kaufvertrag der Käufer.
Bei polizeilichen Vernehmungen nannte ein Heranwachsender den Namen des Fahrers, nachdem dieser sich geweigert hatte, sich selbst zu stellen. Einer der Mitfahrer sagte aus, dass der Angeklagte ab dem Gymnasium bis Butschbach gefahren sei, wo auf der engen Straße der Reifen am Bordstein platzte. Nach einem Führerschein habe man nicht gefragt. Der Angeklagte habe lediglich erklärt, er könne fahren. In Bottenau sei er selbst ausgestiegen, so der Zeuge. Wer das Auto gekauft und es ohne Kennzeichen und Versicherung aus dem Raum Kehl nach Oberkirch gefahren hatte, wisse er nicht.
Ein weiterer Polizist berichtete von einem Anruf an jenem späten Abend im August, dass beim Gymnasium ein Auto ohne Nummernschild mit mehreren jungen Leuten »herumrasen« würde. Mit dem Streifenwagen habe man die Gegend abgefahren und in Bottenau das Auto gefunden. Die Warnblinkanlage an, war mit einem Reifenwechsel begonnen worden.
Eine Person sei noch zu erkennen gewesen, die sich beim Herannahen des Streifenwagens in der Dunkelheit Richtung Felder entfernte. Neben einem entstempelten Kennzeichen mit Kehler Nummer fand sich ein Rucksack mit Kleidungsstücken. Das Auto wurde abgeschleppt, so der Polizist.
Vorstrafe
Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten einen Eintrag aus. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Oberkirch im Juli 2017 zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt, weil er beim Gymnasium mit einem Kleinkraftrad erwischt wurde, für das er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß. Hinzu kam eine fahrlässige Körperverletzung, da bei einem Sturz das Mädchen auf dem Rücksitz leicht verletzt wurde. Die Geldstrafe habe er noch nicht bezahlt, so der Angeklagte auf Frage der Richterin, weil sein Konto wegen einer anderen Zahlungsforderung gesperrt sei.
Für den Staatsanwalt war die Sache klar: so eine »Spritztour« sei eine typische Jugendverfehlung und deshalb Jugendstrafrecht anzuwenden. Auch ohne Geständnis habe sich der Tatvorwurf durch die Aussagen der Zeugen bestätigt. Ein Fahrverbot sei zwar denkbar, zumal die Tat nur wenige Wochen nach einer einschlägigen Verurteilung erfolgte. Andererseits sei der junge Mann auf den Erwerb eines Führerscheins angewiesen. Als tat- und schuldangemessen forderte er einen Freizeitarrest von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag. Er hoffe, dass sich der junge Mann das zur Warnung dienen lasse. Gleichzeitig regte er an, die erste Verurteilung im Sinne einer Gesamtstrafenbildung einzubeziehen. Dieser Argumentation schloss sich Richterin Clara Mall-Schrader an. Als Gesamtstrafe aus beiden Verurteilungen bildete sie den Freizeitarrest für ein Wochenende.