Nach Arbeitsunfall Fuß amputiert: 4000 Euro Strafe
Ein ungarischer Staplerfahrer hatte beim Rückwärtsfahren eine Arbeitskollegin übersehen und sie überfahren. Deren Verletzungen waren so schwer, dass ihr Fuß bis zur Wadenmitte amputiert werden musste. Dafür muss er nun eine Geldstrafe bezahlen.
Ein 32-jähriger Arbeiter stand am Freitag wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht in Achern. Im Glauben, nicht fahrlässig gehandelt zu haben, hatte er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Offenbar war er da nicht allzu gut beraten, wie sich am Ende erweisen sollte.
Er sei an diesem Tag wegen erheblicher Arbeitsbelastung sehr gestresst gewesen, erklärte der Ungar in ausführlichen Worten, die von einer Dolmetscherin übersetzt werden mussten. Auch habe an dem Tag gleißendes Sonnenlicht geherrscht, so dass nach dem Einfahren in die dunkle Werkshalle seine Sicht wegen des Lichtkontrasts eingeschränkt gewesen sei. Ansonsten habe er sich nach seinem Dafürhalten an die Sicherheitsbestimmungen gehalten.
Dem Angeklagten war seine Betroffenheit anzumerken, und seinen oft wortreichen Ausführungen ohne Punkt und Komma konnte selbst die Dolmetscherin kaum folgen.
Nicht zum ersten Mal
Die Geschädigte wusste von dem Unfallhergang selbst überhaupt nichts mehr zu berichten, wie sie im Zeugenstand aussagte, attestierte ihrem Arbeitskollegen allerdings eine generell recht unvorsichtige Fahrweise. Sie wies auf einen Vorfall hin, der schon Monate zurückgelegen habe, bei dem er auch zu schnell gefahren sei und dadurch zwei Kolleginnen zu Schaden gekommen seien.
Ihre Aussage wurde von weiteren Zeugen, allesamt Arbeitskollegen, bestätigt. Man war einhellig der Meinung, dass der Angeklagte ein »aggressiver« Fahrer sei und stets ein »rasantes Tempo« an den Tag lege. Er lasse elementare Sicherheitsbestimmungen für Staplerfahrer des Öfteren außer Acht, nämlich beim Rückwärtsfahren sich umzudrehen und nach hinten zu sehen und sich nicht auf den Rückspiegel zu verlassen.
Auch soll er bei einer Auseinandersetzung wegen seines Fahrstils schon mal einem Kollegen gegenüber geäußert haben: »Mir ist egal, ob du hinter mir bist. Wenn ich dich nicht sehe, fahre ich dich eben um!« Die genauen Umstände allerdings, wie es zu dem Unfall mit der Geschädigten gekommen war, die hatte niemand als Augenzeuge wahrgenommen.
Für die Staatsanwaltschaft lag der Fall klar: Der Unfall hätte bei Anwendung der notwendigen Sicherheitsbestimmungen vermieden werden können, und ein Mitverschulden der Geschädigten lag nicht vor. Da der Angeklagte trotz Ermahnungen seinen Fahrstil nicht geändert habe, sei es nun zu dem tragischen Unfall mit amputiertem Fuß für das Unfallopfer gekommen. Ihre Forderung einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 40 Euro ging weit über die 70 Tagessätze des Strafbefehls hinaus. Zudem verlangte die Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot von einem Monat.
Freispruch gefordert
Verteidiger Henning Laspeyres indes forderte Freispruch. Unabhängig von dessen Fahrweise als Staplerfahrer sei eine sicherheitsvernachlässigende während des Tathergangs durch keine der Zeugenaussagen belegt. Der Richter jedoch wertete das Verhalten des Angeklagten sehr wohl als fahrlässig, und er urteilte vollumfänglich im Sinne der Staatsanwaltschaft.