Neuer Anlauf am Hang
Oppenau. Eine wirkliche Grundlage für den von Bent Beilharz in die Wege geleiteten Prozess gegen die Stadt Oppenau um die Verpachtung der Gleitschirmstartplätze habe es nie gegeben, zeigt sich Hermann Treier überzeugt. Verträge zwischen der Stadt und der Flugschule »Papillon« habe es – wie es auch das Gericht feststellte – zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Wählervereinigung Oppenau (UWO) bezeichnet den ganzen Vorgang vor Gericht deshalb als »Sturm im Wasserglas«. »Eine Klage sollte immer der letzte Weg sein, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind«, meint Treier.
Der Baiersbronner Fluglehrer Bent Beilharz wertet den Ausgang des Prozesses am 14. Februar (wir berichteten) als Punktsieg für sich. Immer wieder habe der Richter mit Blick auf den bereits zwischen Stadt und Verein Oppenauer Gleitschirmflieger geschlossenen Vertrag betont, dass »man einen Bürgermeister ernst nehmen muss«. In dem Schriftwerk, das dem Gemeinderat im Mai 2012 vorgelegt wurde, ist festgehalten, dass die Flugschule »Papillon« das alleinige Recht erhält, die Gelände gewerblich zu nutzen (siehe Stichwort). Der Vertrag zwischen Stadt und Verein ließ Beilharz davon ausgehen, die Flugschule »Papillon« habe ein Äquivalent bereits unterzeichnet. Der Fluglehrer aus Baiersbronn witterte eine unrechtmäßig erteilte Monopolstellung für »Papillon« und hatte dagegen geklagt.
Für CDU-Fraktionschef Günter Huber eine voreilige Aktion. »Ich mache mir um das Urteil keinen Kopf«, betont er. Wichtig sei nun, dass der Beschluss des Gerichts analysiert und die Gemeinderäte darin beraten werden, »welchen Weg wir gehen müssen, damit die Interessen der Stadt wahrgenommen werden«. Er geht davon aus, dass dies vonseiten der Stadtverwaltung in der Sitzung am Montag geschehen werde. Niemand, auch kein Gericht, könne die Gemeinde zwingen, an deren Startplätzen jeden fliegen zu lassen.
Richtig ausgeschrieben
Ähnlich sieht das Hermann Treier: »Es ist unser berechtigtes Anliegen, dass wir als Gemeinde auch Vorteile von den Plätzen haben. Dies sei der Fall, wenn sich eine Flugschule mit Gebäuden und Mitarbeitern in Oppenau etabliere. »Die Plätze waren ausgeschrieben und wurden nicht unter der Hand vergeben«, räumt Treier den Vorwurf Beilharz’ beiseite, zwischen der Stadt und »Papillon« müsse »irgendwas gelaufen« sein. Eine Sichtweise, die sich auch Richter Ulrich Schneider-Mursa zu eigen machte: »Doch was genau ist, weiß man nicht.«
Nach dem Aufruf des Richters zur Güte gibt sich Beilharz versöhnlich. »Wenn wir (seine Flugschule und »Papillon«) gleichberechtigt wären, wäre mir das recht.« Aber auch mit weniger würde er sich an Oppenaus Gleitschirmstartplätzen künftig zufrieden geben. Treier sieht darin vorerst kein Problem. Die Aktivitäten von Beilharz in Oppenau seien auch bisher nicht so groß gewesen, dass man nicht eine Lösung finden könne. »Wir haben klar gesagt, dass es unser Wunsch ist, dass auch andere Flugschulen in Abstimmung mit »Papillon« schulen dürfen.« Dass ein Vertrag zwischen Stadt und »Papillon« noch gar nicht existiert, wertet Treier als Zeichen von Professionaliät: »Dass sich »Papillon« vor Ort zuerst umschauen und ein Konzept entwickeln will, spricht für sie.«
Bent Beilharz argumentiert anders: »Papillon soll erst einmal über drei bis vier Jahre hinweg beweisen, dass der Mehrwert für die Stadt größer ist, wenn sie alleine schulen.«
STICHWORT
§ 3 legt gewerbliche Nutzung fest
In den zwischen der Stadt Oppenau und dem Verein Oppenauer Gleitschirmflieger bis Ende 2019 verlängerten Grundstückspachtvertrag wurde im Mai 2012 folgender Zusatz aufgenommen:
»Die Flugschule »Papillon Paragliding« erhält von der Stadt Oppenau als örtliche Flugschule das alleinige Recht, das Pachtgelände zu Schulungszwecken zu nutzen. Sie ist für den gesamten kommerziellen Flugbetrieb (Ausbildung/Tandemflug) zuständig. Weitere Flugschulen können im Einvernehmen mit »Papillon Paragliding« zugelassen werden. Sollte »Papillon Paragliding« als Flugschule vor Ort in Oppenau nicht mehr agieren, fällt das Recht auf Entscheidung über die kommerzielle Nutzung an die Stadt Oppenau zurück.«