Resolution: Auch Peterstal will Oberkircher Klinikum halten
Der Gemeinderat Bad Peterstal-Griesbach unterstützt die Resolution des Fördervereins Ortenau Klinikum Oberkirch. Darin geht es um die Zukunft des Oberkircher Krankenhauses.
Übereinstimmend unterstützt der Gemeinderat Bad Peterstal-Griesbach die Forderungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung am Standort Oberkirch. »Wir müssen uns wehren«, brachte Inge Bayer (FWV) die Stimmung des Ratsgremiums auf den Punkt. Längere Wegstrecken nach Achern oder Offenburg bedeuteten gerade für die Einwohner in Bad Peterstal-Griesbach »mehr Lebensgefahr und mehr Todesfälle«.
»Die chirurgische Notfallversorgung muss auch nach 16 Uhr bleiben.« Nachweislich, erklärte Bayer, gebe es zwischen 16 und 20 Uhr eine Häufung von Unfällen. Schon jetzt sei es so, dass Verletzte nach Arbeitsunfällen nach Offenburg fahren müssten. »Die Ärzte in Oberkirch dürfen nicht helfen. Stattdessen müssen die Patienten in überfüllten Ambulanzen in Offenburg oder Achern warten.« Einsparungen dürften nicht zu Lasten einer wohnortnahen Versorgung gehen. Ohnehin zweifle sie das Einsparpotenzial an, falls eine neue Großklinik gebaut werde. Die Kosten dafür bezifferte sie auf 500 bis 1000 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu spreche man aktuell über ein jährliches Defizit von sechs Millionen Euro. Roman Müller (CDU) sprach sich ebenfalls für den Erhalt einer Notfallversorgung bis mindestens 20 Uhr aus.
Einig sind sich alle Gemeinderäte, dass die Geburtshilfe in Oberkirch eine Leuchtturmfunktion habe. Franz Doll (SPD) ergänzte, man müsse bei der Förderung durch das Land berücksichtigen, dass der Ortenaukreis flächengrößter Landkreis in Baden-Württemberg sei. Hinzukomme die Topografie. Deshalb müsse man nach Alternativen suchen und könne Lösungen aus flächenkleineren Kreisen nicht 1:1 übertragen.Angelika Zimmermann (BV) ergänzte, eine gute medizinische Versorgung stärke auch den Ländlichen Raum. Insbesondere die Notfallversorgung sei wichtig.
Strukturen im Wandel
Bürgermeister Meinrad Baumann, als Kreisrat unmittelbar in den Entscheidungsprozess involviert, erinnerte an einen langfristigen Strukturprozess in Sachen Kliniken – die »Agenda 2030«. »Aktuell sehe ich keine Not, etwas tot zu reden. Es lohnt sich aber, einen Blick in die Zukunft zu werfen.« Die Krankenhausstrukturen seien einem Wandel unterworfen. Kürzere Liegezeiten, ein höherer ambulanter Anteil und ein permanenter Fortschritt in der Medizin nannte er als Stichworte. »Wir brauchen eine vollumfängliche Notfallversorgung. Die darf nicht weiter weg sein als Oberkirch. Das werden wir einfordern«, stellte Baumann fest.
Dazu forderte er eine Stellungnahme der Landtagsabgeordneten ein. Denn diese entschieden mit über die Förderung des Landes für die Krankenhäuser. Klar sei, dass ein laufendes Defizit bezahlt werden müsse. In der Ortenau durch eine Erhöhung der Kreisumlage für die Städte und Gemeinden. Ebenso klar für Baumann: »Man muss nicht alles überall anbieten.« Eine Spezialisierung sei sinnvoll, nach entsprechender fachlicher Prüfung. In Oberkirch sei beispielsweise eine Zentralisierung der Geburtshilfe möglich, die derzeit von zwei Leistungsträgern abhänge.
Die Resolution
Folgende Forderungen stellt die Resolution an Landrat Frank Scherer und Christian Keller, Geschäftsführer des Ortenau Klinikums:
◼ Die Bevölkerung des Renchtals, das Personal des Klinikums Oberkirch und die niedergelassenen Ärzte müssen ehrlich und fortlaufend über die weitere Entwicklung informiert werden.
◼ Solange das Haus Bestand hat, muss die Innere Abteilung mit einem eigenständigen Chefarzt besetzt bleiben, um die Qualität und Unabhängigkeit dieser bewährten Abteilung zu sichern. Die chirurgische Notfallversorgung ist zumindest bis 20 Uhr und auch an Wochenenden zu gewährleisten und qualitativ zu verbessern.
◼ Langfristig ist eine Notfallversorgung durch eine unfallchirurgische Praxis am Ort zu garantieren.
◼ Die beliebte geburtshilfliche Abteilung, die seit Jahren von erfahrenen und kompetenten Belegärzten unter hohem persönlichem Einsatz geleitet wird, muss erhalten bleiben und darf nicht nach Achern verlegt werden.