Wenn der Mindestanstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
Oberkirch erlässt Maskenpflicht im öffentlichen Raum
red/RK
18. Oktober 2020
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In der Großen Kreisstadt Oberkirch gilt seit Sonntag eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den öffentlichen Raum , wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann
In den letzten Tagen haben sich die Zahlen der bestätigten Fälle von neuen Corona-Infekti...
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