Oberkirch weist städtischen Burgerwald als Schutzgebiet aus
Oberkirch weist einen Schonwald aus: Der Burgerwald nahe der Grenze zu Lautenbach und Kappelrodeck soll naturnah bewirtschaftet werden. Das hat der Rat am Montag beschlossen. Neben dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt erhält die Stadt dafür noch einen zweiten Lohn.
Mit der Idee, den Burgerwald zwischen Eselskopf und Hörnle als Schutzgebiet auszuweisen, geht der Oberkircher Gemeinderat schon länger schwanger. Die Geburt des Schonwalds zögerte sich hinaus: Bei der Vorstellung des Konzepts im Mai 2010 hatte sich angedeutet, dass die Stadt dafür Ökopunkte erhalten könnte.
Sieben Jahre von der Vorberatung bis zum Beschluss
Die Untersuchung ist jetzt abgeschlossen: Demnach werden der Stadt für den Schutz der alten Buchen- und Buchenmischwälder, die Lebensraum einer Vielzahl seltener Tiere oder Pflanzen sind, 739 432 Ökopunkte gutgeschrieben. Sie können mit Ausgleichsmaßnahmen, die bei der Ausweisung neuer Bau- oder Gewerbegebiete anfallen, verrechnet werden. Materieller Gegenwert bei einem Kurs von 25 Cent pro Ökopunkt: 185 000 Euro.
Ökopunkte im Wert von 185.000 Euro verbucht
Verbuchen kann die Stadt diese Ökopunkte aber nur einmalig. Das stellte Forstbezirksleiter Bernhard Mettendorf auf Anfrage von Karl Gieringer (CDU) klar. Ödsbachs Ortsvorsteher wollte wissen, ob das Gebiet nun für immer Schonwald bleibe. Es sei dann nicht mehr so ertragreich wie bisher.
Langfristig angelegtes Vorhaben
»Das Gebiet sollte langfristig entwickelt werden«, antwortete Mettendorf. Es dauere Jahrzehnte, bis die biologische Reife erreicht sei. »Es macht wenig Sinn, dann zu sagen: Das möchte ich jetzt nicht mehr.« Zumal die Ökopunkte nur »eine Art Beifang« gewesen seien: Der Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss hatte sich schon 2006 grundsätzlich für die Ausweisung des Schonwaldes ausgesprochen. Damals war von der Kompensation noch nicht die Rede gewesen.
Laut der Satzung, die der Gemeinderat am Montag einstimmig befürwortete, sollen die 44,6 Hektar Wald, die sich im Besitz der Stadt Oberkirch befinden, naturnah bewirtschaftet werden. Douglasien-Bestände sollen in buchenbetonte Mischbestände umgebaut werden. Chemikalien dürfen nicht angewendet, die bestehenden Wege oder Straßen nicht verändert werden.
Wandern, Radeln und Jagen ist erlaubt
Bürger dürfen den Wald zu Erholungszwecken nutzen – allerdings ist es ihnen verboten, wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten zu stören. Die Jagd bleibt aber ebenso erlaubt wie das Pilze- und Beerensammeln. Radfahren ist, wie anderswo im Wald, nur auf mindestens zwei Meter breiten Wegen gestattet.
St. Hubertus nicht betroffen
Das Schutzgebiet Burgerwald wird im Südwesten vom Schauenburg’schen Wald begrenzt, im Nordwesten vom Eselskopf bis zum Eselssattelweg und zur Schwender Straße. Im Norden ist die Schwender Straße die Grenze und im Osten die Gemeindegrenze zu Kappelrodeck und Lautenbach.
Auf die ursprünglichen Pläne, den Schonwald Richtung Wolfhag auszuweiten, verzichteten die Stadt und die Forstbehörden. Dort sei der Wald nicht sehr naturnah, begründete Forstbezirksleiter Bernhard Mettendorf. Zudem hätte man Einschränkungen für die Nutzung des Jugendheims St. Hubertus befürchtet.