Polizist wurde während einer nächtlichen Kontrolle beleidigt
Eine nächtliche Polizeikontrolle empfand ein 23-Jähriger in Oberkirch als Schikane. Aus Ärger darüber beleidigte er einen Polizeibeamten. Das Gerichtsverfahren in Oberkirch wurde mit einer Geldstrafe abgeschlossen.
Ein 23 Jahre alter Maschinenbediener musste sich kürzlich vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer nächtlichen Polizeikontrolle Mitte Januar einen Beamten unter anderem als „Wixer“ bezeichnet zu haben, um so seine Missachtung zum Ausdruck zu bringen, der der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Der Angeklagte legte auch gleich ein Geständnis ab. Er habe sich über die erneute Verkehrskontrolle geärgert und diese als „Schikane“ empfunden, weil sie wie schon mehrfach gleich mit einem Drogentest verbunden wurde, deshalb seien ihm diese Beleidigungen „herausgerutscht“. Er sei der Streife aufgefallen, weil an der Beleuchtung seines Autos etwas nicht stimmte, deshalb habe ihn die Polizei zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Test war negativ
Nach der Überprüfung seiner Autonummer sollte er auf Betäubungsmittel getestet werden, weil bei ihm eine Vorstrafe wegen eines Verstoßes gegen das BTM-Gesetz registriert war. Den Test habe zunächst verweigert und klar gesagt, dass er seit dieser Verurteilung „clean“ war, dennoch wurde er zur Blutprobe gebracht. Da habe sich dann ja auch bestätigt, dass er keine Drogen genommen hatte.
„Jedesmal wenn ich kontrolliert werde, wird auch gleich ein Test verlangt“, kritisierte der Angeklagte, das sei unfair und ungerecht. Stets werde er als Person darauf reduziert, dass er einmal Betäubungsmittel genommen hat, vielleicht spiele auch ein ausländerfeindliches Motiv. In dieser Situation habe er die Kontrolle über sich verloren und den Beamten beleidigt. Da der Angeklagte geständig war, konnte auf eine Zeugenvernehmung verzichtet werden. Zur Verlesung kamen die Strafanträge des Polizeibeamten und seines Dienstvorgesetzten sowie der Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dieser wies für der Angeklagten unter anderem von Anfang des Jahres eine Geldstrafe aus, weil er gegen das BTM-Gesetz verstoßen hatte.
Der Staatsanwalt sprach sich in seinem Plädoyer wegen der beiden tateinheitlichen Fällen der Beleidigung für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro aus, insgesamt also 3000 Euro. Das sei aber sehr viel, so der Angeklagte, er verwies auf sein Einkommen hielt in seinem Schlusswort eine mildere Strafe für angemessen. So sah es letztlich auch Richter Max Bönnen, sein Urteil lautete auf 30 Tagessätze zu je 50 Euro.
Strafmilderung
Strafmildernd wirke das Geständnis aus, negativ fielen die Vorstrafen ins Gewicht. „Es gab keinen Grund, derart beleidigend geworden zu sein“, schloss er, der Beamte habe lediglich gemacht, wozu er verpflichtet war, Die Gesamtstrafe von 1500 Euro sei tat- und schuldangemessen, hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.