Verhandlung in Oberkirch

Polizist wurde während einer nächtlichen Kontrolle beleidigt

Peter Meier
Lesezeit 3 Minuten
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10. Oktober 2019
Die Beleidigung eines Polizeibeamten wurde im Amtsgericht Oberkirch verhandelt. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und konnte sein Verhalten auch begründen.

Die Beleidigung eines Polizeibeamten wurde im Amtsgericht Oberkirch verhandelt. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und konnte sein Verhalten auch begründen. ©Patric König

Eine nächtliche Polizeikontrolle empfand ein 23-Jähriger  in Oberkirch als Schikane. Aus Ärger darüber beleidigte er einen Polizeibeamten. Das Gerichtsverfahren in Oberkirch wurde mit einer Geldstrafe abgeschlossen.

Ein 23 Jahre alter Maschinenbediener musste sich kürzlich vor dem Amtsgericht wegen  Beleidigung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer nächtlichen Polizeikontrolle Mitte Januar  einen Beamten unter anderem als „Wixer“ bezeichnet zu haben, um so seine Missachtung zum  Ausdruck zu bringen, der der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Der Angeklagte legte auch gleich ein Geständnis ab. Er habe sich über die erneute Verkehrskontrolle  geärgert und diese als „Schikane“ empfunden, weil sie wie schon mehrfach gleich mit einem Drogentest verbunden  wurde, deshalb seien ihm diese Beleidigungen „herausgerutscht“. Er sei der Streife aufgefallen, weil an  der Beleuchtung seines Autos etwas nicht stimmte, deshalb habe ihn die Polizei zu einer allgemeinen  Verkehrskontrolle angehalten. 

Test war negativ

Nach der Überprüfung seiner Autonummer sollte er auf Betäubungsmittel getestet werden, weil bei ihm eine Vorstrafe wegen eines  Verstoßes gegen das BTM-Gesetz registriert war. Den Test habe zunächst verweigert und klar gesagt, dass er seit dieser  Verurteilung „clean“ war, dennoch wurde er zur Blutprobe gebracht. Da habe sich dann ja auch  bestätigt, dass er keine Drogen genommen hatte. 

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„Jedesmal wenn ich kontrolliert werde, wird auch  gleich ein Test verlangt“, kritisierte der Angeklagte, das sei unfair und ungerecht. Stets werde er als Person darauf reduziert, dass er einmal Betäubungsmittel  genommen hat, vielleicht spiele auch ein ausländerfeindliches Motiv. In dieser Situation habe er die  Kontrolle über sich verloren und den Beamten beleidigt. Da der Angeklagte geständig war, konnte auf eine Zeugenvernehmung verzichtet werden. Zur  Verlesung kamen die Strafanträge des Polizeibeamten und seines Dienstvorgesetzten sowie der  Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dieser wies für der Angeklagten unter anderem von Anfang des Jahres eine Geldstrafe aus, weil er gegen das  BTM-Gesetz verstoßen hatte. 

Der Staatsanwalt sprach sich in seinem Plädoyer wegen der beiden  tateinheitlichen Fällen der Beleidigung für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro aus, insgesamt also 3000 Euro. Das sei aber sehr  viel, so der Angeklagte, er verwies auf sein Einkommen hielt in seinem Schlusswort eine mildere Strafe  für angemessen. So sah es letztlich auch Richter Max Bönnen, sein Urteil lautete auf 30 Tagessätze zu je 50 Euro. 

Strafmilderung

Strafmildernd  wirke das Geständnis aus, negativ fielen die Vorstrafen ins Gewicht. „Es gab keinen Grund, derart  beleidigend geworden zu sein“, schloss er, der Beamte habe lediglich gemacht, wozu er verpflichtet  war, Die Gesamtstrafe von 1500 Euro sei tat- und schuldangemessen, hinzu kommen die Kosten des  Verfahrens.

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