Ein Scheitern scheint möglich

Privatverkäufe gefährden Baugebiet Bühli in Mösbach

red/hei
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18. Mai 2019
Manche Eigentümer haben im geplanten Mösbacher Baugebiet Bühli ihre Grundstücke etwas gewinnbringender an privat statt an die Stadt verkauft. Wenn aber nicht die Hälfte der Flächen in städtischen Besitz kommt, wird es gar kein Baugebiet geben.

Manche Eigentümer haben im geplanten Mösbacher Baugebiet Bühli ihre Grundstücke etwas gewinnbringender an privat statt an die Stadt verkauft. Wenn aber nicht die Hälfte der Flächen in städtischen Besitz kommt, wird es gar kein Baugebiet geben. ©Archiv: Roland Spether

Die Stadtverwaltung und die Ortsverwaltung Mösbach informieren zum aktuellen Stand des Baugebiets Bühli. Im Dorf kam zuletzt Unruhe auf angesichts des schleppenden Fortgangs.

Die Beteiligung der Behörden zur Teil­änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet Bühli in Mösbach ist abgeschlossen, heißt es in einer Presseinfo aus dem Rathaus Illenau. Damit könne die Detailplanung zur Regenrückhaltung und zu dem Graben, der das Gebiet durchläuft, in Angriff genommen werden, sobald die Gespräche mit zwei Grundstückseigentümern erfolgreich beendet werden.

Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Generalentwässerungsplans hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises geklärt, dass dieser Graben als Gewässer zweiter Ordnung eingestuft wird. Deshalb müssen nun Varianten für die Führung dieses Gewässers inner- oder außerhalb des geplanten Rückhaltebeckens ausgearbeitet werden. Damit stelle sich die Stadt den Herausforderungen, wie sie die Grundstückseigentümer und die Behörden vorgäben.

Preis bleibt wie er ist

Allerdings sehe die Stadtverwaltung auch den Erschließungsträger in der Verantwortung. Der habe beispielsweise die Aufgabe, mit den Grundstückseigentümern zu vereinbaren, dass 50 Prozent städtischen Eigentums im Baugebiet gesichert sind. Dabei sei auch der Erwerbspreis festgelegt. 

Laut Stadtverwaltung hätten einige wenige Grundstückseigentümer ihre Flächen an Bauträger oder andere private Interessenten zu einem höheren Preis verkauft, so dass der 50-prozentige Eigentums­anteil der Stadt infrage stehe. Er sei aber »unabdingbare Voraussetzung für die Baugebietsentwicklung«.

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Von dem allen Eigentümern zugestanden gleichen Ankaufspreis könne die Stadt allein schon aus Gleichbehandlungsgründen nicht abweichen, heißt es weiter. Sie werde nicht den auf einen höheren Kaufpreis spekulierenden Grundstückseigentümer zu Unrecht begünstigen.

Ein »preisliches Ausscheren« einzelner Eigentümer gefährde deshalb den Erfolg des Gesamtgebiets, weil der städtische Anteil unter 50 Prozent zu fallen drohe. Der Gemeinderat habe ausdrücklich diese Gleichbehandlung bestätigt, weshalb mit einem Eigentümer Gespräche noch laufen.

In einem weiteren Sachverhalt stehe ebenfalls noch der Abschluss einer Vereinbarung mit einem privaten Eigentümer aus, da gehe es insbesondere um die Verteilung der durch den städtischen Erwerb entstehenden Kosten.

Solidarisch zeigen

Stadtverwaltung und Ortsverwaltung gehen laut Presse­info davon aus, dass diese beiden Grundstücksverhandlungen in den nächsten vier Wochen geklärt werden, um die Planung weiter vorantreiben zu können. Jeder Einzelne sei in der Verantwortung, sich solidarisch an die Vorgaben zu halten, um so den Erfolg des Baugebiets nach langer Planungszeit zu ermöglichen, heißt es.

Was in anderen Stadtteilen in den vergangenen Jahren mit der Entwicklung von Baugebieten erfolgreich gelungen ist, müsse auch in Mösbach möglich sein, so die Stadtverwaltung und Ortsverwaltung in der Presseerklärung.

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