Privatwaldbetreuung sollte noch 2019 beantragt werden
Die Forstneuorganisation, die künftige Privatwaldbetreuung sowie Käfer- und Trockenschäden waren die Themen bei einer Informationsveranstaltung des Amts für Waldwirtschaft im Landratsamt in Ottenhöfen. Forstbezirksleiterin Yvonne Chtioui erläuterte die Auswirkungen der Forstreform ab Januar.
Forstbezirksleiterin Yvonne Chtioui informierte Waldbesitzer aus dem Raum Achern am Mittwoch in Ottenhöfen über die Auswirkungen der Forstreform ab dem 1. Januar 2020 und legte den Schwerpunkt auf die Privatwaldbetreuung, insbesondere der Waldbesitzer mit einem Wald bis zu 50 Hektar Größe. „Wenn Sie Fragen haben, sind wir auch weiterhin die Ansprechpartner, Informationen zu ihren Fragen und Auskünfte sind kostenfrei“, betonte sie.
Anders verhalte es sich, wenn es um eine fallweise geförderte Betreuung gehe. Da könne man nicht mehr einfach den Förster anrufen, sondern müsse eine schriftliche Privatwaldvereinbarung schließen, auf deren Grundlage die Betreuung erfolgen könne. Sie gelte für fünf Jahre. Die jeweilige Betreuung werde dann auf Stundenbasis abgerechnet. Als kleinste Einheit nannte sie eine Viertelstunde, für eine volle Stunde habe der Waldbesitzer den geförderten Preis von 27,71 Euro zu bezahlen. „Aber“, versicherte Chtioui den Waldbesitzern, „Sie erhalten stets einen klaren Hinweis, wenn etwas kostenpflichtig ist“.
Dienstleister wählen
Die Forstbezirksleiterin machte deutlich, dass die neue Form der Privatwaldbetreuung ebenso wie die Kommunalwaldbetreuung ab dem 1. Januar 2020 in Kraft trete. Sie riet daher zu einer Privatwaldvereinbarung noch in diesem Jahr. Sie vermittelte weiter, dass Waldbesitzer einen eigenen Dienstleister wählen können, eine fallweise und geförderte Betreuung gebe es aber nur beim Amt für Waldwirtschaft.
Für Waldbesitzer mit einem Besitz von 50 bis 200 Hektar sah die geförderte Variante der ständigen Betreuung etwas anders aus. Für diesen Fall schilderte Yvonne Chtioui die Schritte von einem Inspektionsvertrag über einen Treuhandvertrag bis zum Holzerntevertrat oder Holzernterahmenvertrag. „Alle Betriebe größer als 50 Hektar werden aber noch angeschrieben“, so Chtioui. Kritik kam auf wegen der kurzen Zeitschiene zum Abschluss von Verträgen, aber Chtioui ließ keinen Zweifel daran: „Die Landesregierung wird den Zeitrahmen nicht verschieben. Es ist eine Veränderung und sie wird Zeit benötigen, bis alles reibungslos läuft. Wir haben jedoch eine weitere Veränderung, das ist die Klimaveränderung und die wird uns weitaus länger beschäftigen.“
Kurt Weber, Geschäftsführer des Waldservices Ortenau, berichtete über die Lage auf dem Holzmarkt. 2018 und 2019 sei durch Trockenheit und Kalamitätsholz deutlich mehr Holz auf den Markt gekommen als 2017. „Wir sind in einem gesegneten Land. Wir haben unseren Wald noch stehen und haben eine gute Waldmischung, das sieht in anderen Regionen Deutschlands ganz anders aus“, sagte er.
Gefragtes Holz
Weber erklärte, dass Douglasie, Kiefer, Tannenstammholz, Industrieholz, Erdstammholz und Laubholz als gefragt seien. „Achtung“, teilte er zum Douglasienholz mit, „die Douglasie wächst uns raus.“ Revierförster Theo Blaich riet: „Gehen Sie in den Wald und messen Sie und holen Sie die dickeren raus. Ein normaler Sägebetrieb kann sie sonst nicht mehr sägen.“