Rheinau: Vorgabe zu Schutzgebieten ist reine Formsache
Der Gemeinderat billigte die geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat-Verordnung). Sie hat aber nur deklaratorischen Charakter.
»Mit Schreiben vom 20. März 2018 teilte das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass beabsichtigt ist, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Rechtsverordnung zu erlassen«, führte Bürgermeister Michael Welsche am Mittwochabend in der Sitzung des Gemeinderates ein. Das Büro Spang, Fischer, Natschka aus Walldorf habe die Änderungen der FFH-Gebietsabgrenzungen auf der Gemarkung Rheinau zusammengestellt und hinsichtlich naturschutzrechtlicher Konflikte für die derzeitig geplanten Vorhaben der Stadt bewertet.
Keine neuen Pflichten
»Wir haben der Sitzungsvorlage entnommen, dass das Ganze deklaratorischen Charakter hat, in der keine neuen Rechte und Pflichten begründet werden, es auch nicht zu einer Verschiebung oder Verlängerung von Genehmigungsverfahren führt. Letztlich ist es nichts anderes als Deutschlands Verpflichtung gegenüber der EU, eine entsprechend große Anzahl an FFH-Gebieten zu melden, da es nicht ausreicht, wenn der Schutzstatus im Bundesnaturschutzgesetz steht, sondern dieser auch noch mit einer Rechtsverordnung gesichert werden muss. Da dies eine Formalie darstellt, können wir zustimmen«, sagte Christian Dusch (CDU/FWG). Manfred Kress (SPD/FW) und die IG Handel schlossen sich an.
Fläche hat sich leicht erhöht
Das bisherige FFH-Gebiet von Rheinau umfasst eine Gesamtfläche von rund 2010 Hektar. Es ergeben sich an vielen Stellen Änderungen, unterm Strich verbleiben 2150 Hektar. Die meisten wurden an rheinnahen Gebieten an fließenden und stehenden Gewässern vorgenommen.
Die Veränderungen führen nicht zu zusätzlichen naturschutzrechtlichen Konflikten für geplante Siedlungs- und Gewerbeflächen. Für die im Rahmen des Kompensationsflächenkatasters, dem Ökokonto der Stadt Rheinau vorgesehenen Flächen haben die Änderungen der FFH-Gebietsabgrenzungen keine Auswirkungen, hieß es. em