Sasbach beteiligt sich an Radwegkosten nach Achern
Der Sasbacher Gemeinderat gibt grünes Licht für die Kostenbeteiligung am Radweg entlang der L 86 von Sasbachwalden nach Achern. Der führt nämlich teils über Obersasbacher Gemarkung.
Nach wie vor sind wir an einer Grundlösung des Radwegs zwischen Sasbachwalden und Achern interessiert, auch wenn dieser für Sasbach nicht die höchste Priorität hat“, meinte Bürgermeister Gregor Bühler. Die Gemeinderäte stimmten am Montag einstimmig dem vorgelegten Kooperationsvertrag des Regierungspräsidiums Freiburg sowie der Vereinbarung zwischen den Gemeinden Sasbachwalden und Sasbach zu. In einer Ergänzung wurde festgelegt: „Im Falle ungeplanter Planungs- oder Ausführungskosten bedarf dies der Zustimmung durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde“.
Die Gemeinde Sasbachwalden hat in einem ersten Bauabschnitt entlang der L86 mit dem Land einen Radweg vom Ortsausgang bis zum Ortsteil Sandweg gebaut. Dieser soll nun in einem zweiten Abschnitt weiter in Richtung Achern geführt werden. Sasbach ist deshalb tangiert, weil er hier und weiter bis zum Illenauer Wald (III Bauabschnitt) über Obersasbacher Gemarkung führt. Bei dem aktuellen Thema geht es um den zweiten Bauabschnitt für Sasbachwalden, für Sasbach um den ersten Entwicklungsabschnitt. Aber auch diese Sache wurde vertraglich entwirrt.
„Ende gut, alles gut“, meinte Hauptamtsleiter Marcel Stöckel und zeigte die Entwicklung des Themas seit 17. Februar auf. Damals beauftragten die Gemeinderäte einstimmig die Verwaltung, einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Sasbachwalden zum Ausbau der Radwegeverbindung nur direkt entlang der L 86 zwischen Achern und Sasbachwalden auf der Gemarkung Obersasbach abzuschließen. Die Planungs- und Ausführungskosten werden auf Vorschlag Sasbachwaldens an diese übertragen. Notwendige Grundstückskaufverhandlungen werden von der Sasbacher Verwaltung geführt.
Neuer Vertrag
In der Folge gab es die eine oder andere Irritation vor allem bezüglich der Kostenübernahme und des Vertrags. Nun kam es zu einem neu gefassten Vertrag und alle Partner hätten sich darauf geeinigt, dass das, was an der Kostenvereinbarung über den Regelvertrag hinausgehe, in einem Zusatzvertrag festgelegt wurde. Dabei geht es darum, dass Sasbachwalden die Zusage gab, die Planungs- und Ausführungskosten auch über Sasbacher Gemarkung hinweg (Bauabschnitt II aus Sicht Sasbachwaldens) zu übernehmen.
„Wir sind mit dem Vertrag zu einer guten Lösung gekommen und können jetzt in die Planungsphase einsteigen“, meinte Stöckel. Das Projekt sei beim Regierungspräsidium angemeldet, betonte Bühler. Wann es umgesetzt werde, könne noch nicht gesagt werden.