Sasbacher Querungshilfe verfehlt bislang ihr Ziel
Die neue Querungshilfe am nördlichen Ortseingang von Sasbach verfehlt ihr Ziel, die Geschwindigkeit der Autofahrer maßgeblich zu reduzieren, hieß es im Gemeinderat. Das ist aber nicht der einzige Knackpunkt.
Dass die Fahrzeuge von Ottersweier kommend „zu schnell und kerzengerade“ in den Ort einfahren, war nicht im Sinne des Erfinders der neu erbauten Querungshilfe. Darauf verwies Bernhard Wölfle am Montag in der Sitzung des Gemeinderats. Er monierte, dass dieses Problem schon des Öfteren angesprochen und die Piktogramme noch immer nicht auf die Fahrbahn aufgebracht wurden. „Die Querungshilfe entspricht nicht dem, was wir uns erhofften“, so der Gemeinderat, der sich wünschte, dass der Planer einmal seine Vorstellungen im Rat erläutert. Man habe so viel Geld ausgegeben, aber eine Geschwindigkeitsreduzierung habe man damit nicht erreicht.
Piktogramme fehlen
Dazu stellte Bürgermeister Gregor Bühler fest, dass es sich um eine Kreisstraße handle und die Verwaltung schon mehrmals Gespräche mit dem Planer, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde geführt habe. „Die Piktogramme hätten schon im August kommen sollen, bis jetzt ist nichts geschehen.“ Die Verwaltung habe schon dreimal nachgehakt und es gehe dennoch nichts voran, so Bühler.
Hauptamtsleiter Marcel Stöckel stellte fest, dass das Landratsamt die Vorschläge „Rückbau des Bordsteins“ und „Verschwenkung des Radfahrstreifens“ aufgrund „eindeutiger Rechtslage“ abgelehnt habe. Um eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit zu erreichen, bedurfte es einer anderen Planung, am Ist-Zustand sei nichts mehr zu ändern, so Stöckel. Beantragt sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 100 auf 70 Kilometer.
Die erste Änderung des Bebauungsplans Schulstraße Ost / Maienstraße-Nord stand schon zum dritten Mal auf der Tagesordnung: Zunächst gab es den Aufstellungsbeschluss, dann empfahlen die Ortschaftsräte am 26. Oktober 2020 nach Abwägung der Einwendungen seitens der Behörden und Ämter dem Gemeinderat die Zustimmung zu dem Vorentwurf und nun ging es um den Beschluss für die öffentliche Auslegung. Dieser wurde bei drei Neinstimmen gefasst, nachdem Lukas Roos vom Büro Zink Ingenieure die Änderung sowie Anregungen und Abwägungen erläutert hatte. Die Änderung betrifft ein Anwesen, auf dem im hinteren Bereich ein Haus errichtet wird. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans trägt der Antragsteller. Eine wesentliche Änderung des bisherigen Entwurfs war, dass das als FFH-Gebiet ausgewiesenen Grundstück um etwa 100 auf 494 Quadratmeter zurückgenommen wurde. Somit wurde der Eingriff in dieses FFH-Schutzgebiet nochmals minimiert, wie Lukas Roos darlegte, wobei besagter Bereich schon lange als Gartenfläche genutzt werde.
„Es wird immer schwieriger in Obersasbach zu bauen“, beklagte Rudi Retsch und stellte fest: „Wenn wir etwas planen, taucht immer ein Schutzgebiet auf.“ Kritik am Eingriff in die Natur kam von Barbara Kowollik-Schneider und Franz-Josef Schiel, während der Bürgermeister betonte, dass die Kommunen immer mehr „zum Spielball übergeordneter Instanzen“ würden. „Wir können nie auf Nummer sicher gehen, plötzlich sind Schutzgebiete da.“