Gewalt durch Polizisten

Gewalt durch Polizisten? Schwerer Vorwurf vor dem Amtsgericht

Edgar Gleiss
Lesezeit 2 Minuten
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23. April 2019
Im Prozess um den Widerstand gegen Vollzugsbeamte und deren Bedrohung gab es nun ein ärztliches Gutachten.

Im Prozess um den Widerstand gegen Vollzugsbeamte und deren Bedrohung gab es nun ein ärztliches Gutachten. ©Archiv: Andreas Cibis

Im Prozess um den Widerstand gegen Vollzugsbeamte und deren Bedrohung stand vor dem Amtsgericht Achern das ärztliche Gutachten in einer sehr kurzen Verhandlung zur Verlesung. Zwei weitere Termine stehen bereits fest.

Grund war, dass der angeklagte Mann aus einer Umlandgemeinde vor Gericht einem Polizisten vorwarf, ihm während des Verhörs einen Schlag mit der Hand auf die rechte Wangenseite unterhalb der Brille gegeben zu haben. Dies wäre in dem Moment passiert, in dem sich keine weiteren Polizisten im Raum befanden.

Der Schichtführer hätte vielmehr der verhörenden Kollegin und einem Praktikanten ein Zeichen gegeben, den Raum zu verlassen. Die Lautstärke, mit der die Auseinandersetzung zwischen der Polizistin und dem Mann geführt wurde, hätte ihn, so die Aussage des Polizisten am ersten Verhandlungstag, in den Raum geführt.

Die weiteren Zeugen bestritten allerdings, dass der Vorwurf des Angeklagten richtig sei, denn er wäre mit dem Schichtführer nie alleine im Raum gewesen. 

Sehr lautstark

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Dass es sehr lautstark zuging, wurde von der Ehefrau, von der Mutter und einem Bekannten, die mit auf dem Revier waren, um eine Anzeige gegen den Onkel des Angeklagten aufzugeben, bestätigt. Sie hätten im Erdgeschoss gewartet und die Schreie des Angeklagten eher als Hilferufe gedeutet. Da jedoch die Tür zum Obergeschoss verschlossen war, konnten sie sich nicht vergewissern, um was es ging. Der Angeklagte sei auf jeden Fall mit einer roten und geschwollenen Wange und einem blutenden Zeigefinger in Begleitung von zwei Polzisten zu ihnen geführt worden. Dass man aufgrund der Aussagen des Angeklagten und der Verletzungen sofort ins Klinikum nach Offenburg gefahren sei, wäre logische Konsequenz gewesen.

Amtsrichter Thomas Röber verlas nun das ärztliche Gutachten, in dem die Verletzungen bestätigt wurden. So seien im Gesicht Prellungen ersichtlich gewesen, eine Computertomographie wollte der Betroffene jedoch nicht. Über Schmerzen habe er geklagt, die Augenuntersuchung ergab keine negativen Hinweise und die Verletzung am Finger war zu behandeln. Man empfahl dem Mann, sich am nächsten Tag in hausärztliche Behandlung zu begeben.

Polizist als Zeuge

Der Prozess wird nun am 9. Mai wieder weitergeführt. An diesem Tag wird dann auch jener Polizist im Zeugenstand befragt, dem der Angeklagte den »Restteil« des Protokolls übergeben hatte.

Er sei als Letzter in den Raum gekommen, in dem das Verhör stattfand. Er hätte dem Angeklagten das Vertrauen entgegengebracht, das er bei seinem Besuch auf dem Revier erwartet habe. Zum Urteilsspruch wird es dann am 23. Mai kommen.

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