Stadt Oberkirch schaut sich die Bäche an
Die Stadt Oberkirch mit ihrem Umweltbeauftragten Georg Schäffner will konsequent die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetz durchsetzen, das den Gemeinden die Aufgabe auferlegt hat, im Abstand von spätestens fünf Jahren bei Gewässern II. Ordnung eine Gewässerschau durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund wurde für die Gesamtgemeinde ein Begehungsplan ausgearbeitet, der alljährlich eine Bachstrecke von insgesamt 20 Kilometern für eine Gewässerschau vorsieht. Ziel dieser regelmäßigen Begehungen ist es, den aktuellen Zustand der Bäche zu erfassen und nachteiligen Veränderungen an und im Gewässer frühzeitig festzustellen und die im Rahmen der Unterhaltungslast erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig anzugehen. Bei der Begehung geht es um die Kontrolle und Bewertung des Zustandes und die Feststellung von Mängeln. In Blickrichtung auf die künftige Gewässerentwicklung werden auch Vegetation und Durchgängigkeit, Sohlenerosion und die Strukturgüte begutachtet.
Nachdem im vergangenen Jahr mit den Begehungen begonnen wurde, werden die Gewässerschauen in diesem Frühjahr und Herbst fortgesetzt. Auftakt bildete die Besichtigung des Strubachs von seinem Beginn bis zur Einmündung in den Weisenbach, anschließend auch des Kesselringgrabens von Müllen bis zur Ausleitestelle im Weidenbach sowie auch des Weidenbachs vom Entlastungskanal bis zur B 28. Treffpunkt war das Feuchtgebiet Strubach, das inmitten der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft mit dem nördlich angrenzenden Schilfgebiet als »besonders geschütztes Biotop« ausgewiesen ist. Teilnehmer waren neben Georg Schäffner und dem Biologen Wolfgang Röske, der für die Stadt seit Jahren für die Grabenunterhaltung und Bauaufsicht bei der Grabenpflege verantwortlich ist, auch Maria und Franz Just vom BUND, Heinz Sauer als Stellvertreter des Naturschutzbeauftragten des Kreises und Siegfried Benz für den BLHV, auch die Grundstücksbesitzer entlang der Bachläufe waren zur Gewässerschau eingeladen.
Abstände zu gering
»Im Vergleich zu den Bachschauen im vergangenen Jahr mussten diesmal vergleichsweise wenige Verstöße gegen die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes festgestellt werden«, fasste Georg Schäffner das Ergebnis der Begehungen zusammen. Registriert wurden einige Unterschreitungen der Gewässerabstande von fünf Metern, in denen keine Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen zulässig sind. Ähnliches gilt für bauliche Anlagen wie Folientunnel, für sie ist ein Abstand von zehn Metern zum Gewässer vorgesehen. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden nun angeschrieben und aufgefordert, sich zu den festgestellten Mängeln zu äußern und sie in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Wenn dann trotzdem nichts passiert, werde nachgehakt, so Schäffner. Wenig Konfliktpotenzial gab es am Weidenbach. Hier wurde allerdings eine Wasserleitung im Bachbett vorgefunden, die möglicherweise noch aus der Zeit stammt, als in diesem Bereich ein Nassholzlagerplatz ausgewiesen war.
Eine Gewässerschau findet am 20. März am Erbbach statt, dann geht es im Herbst wieder weiter: am 18. Oktober am Hesselbach sowie im November am am Ödsbach und am Hermersgrundbach, Hummelswaldbach, am Oberlauf Weidenbach und am Salengrundbach.