Verjährung in Achern vermeiden

Stadt zieht Beiträge für nicht abgerechnete Straßen ein

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27. Mai 2020

Endausgebaut wird zum Beispiel die Pappelstraße in Achern. ©Matthias Heidinger

Für vor mehr als 17 Jahren nicht endabgerechnete Straßen will die Stadtverwaltung Achern nun die in sechsstelliger Höhe ausgebliebenen Erschließungsbeiträge einziehen. Der Gemeinderat steht dazu.

Ein unbequemes, bei Bürgern unbeliebtes und dazu noch kompliziertes Thema ist die Endabrechnung von Straßen. Damit befasste sich der Acherner Gemeinderat am Montag. Das Gremium beschloss einstimmig, textlich ergänzt durch Hinweise von Norbert Eberle (CDU), sobald als möglich die noch nicht endgültig ausgebauten Straßen fertigzustellen und für die Beitragserhebung die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden.

Laut OB Klaus Muttach gibt es bereits endgültig hergestellte Straßen, für die lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für die Beitragserhebung formal nicht hergestellt und die Vorgänge Anfang 2006 zu den Akten gelegt wurden. Die Verwaltung sei durch Zufall auf einzelne dieser Vorgänge gestoßen, in denen Erschließungsbeiträge trotz Endherstellung nicht erhoben wurden. 

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In diesen Fällen wurde Anfang der 2000er ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet aber nicht weitergeführt. Eine alternative Rechtsgrundlage für eine Beitragserhebung ist laut OB ebenfalls nicht geschaffen worden. Dadurch trage bisher der Steuerzahler diese Aufwendungen in sechsstelliger Höhe. Wie eine Verjährung der Vorgänge nach dieser langen Zeit der Unterbrechung vermieden werden kann, will die Stadt nun klären.

Weshalb damals die Grundlagen für die Beitragserhebung nicht geschaffen worden sind, sei aus der Aktenlage nicht erkennbar, sagt Muttach. Er wolle sich auch jeder Spekulation enthalten, weshalb die Verfahren Anfang der 2000er Jahre nicht zu Ende geführt wurden. Das stehe für die Stadtverwaltung nicht im Fokus. Da Muttach nach eigener Aussage von seinem zuständigen Mitarbeiter vor wenigen Monaten erfahren habe, dass ausstehende Erschließungsbeiträge von der Verjährung bedroht seien, wollte er die Vorgänge nun sauber abschließen. 

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