Stadtwerke Oberkirch lesen auch nun Unterzähler ab
Der Oberkircher Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am Montag beschlossen, dass die Stadtwerke künftig Abzugszähler für Gartenwasser oder Wasser in der landwirtschaftlichen Produktion abrechnen. Auf deren Nutzer kommen neue Kosten zu.
Der Sinn eines Wasser-Unterzählers ist Folgender: Wer einen Teil seines Trinkwassers nicht der Kanalisation zuführt, sondern seine Blumen damit wässert oder seine Tiere tränkt, muss für dieses Frischwasser nach wie vor keine Abwassergebühren zahlen. Über den Unterzähler kann die Wassermenge nachgewiesen werden.
59 Euro für Installation
Für die Unterzähler wird eine monatliche Gebühr von drei Euro fällig; 59 Euro fallen einmalig für die Abnahme der Installation und die Verplombung des ersten Stadtwerke-Zählers an. Bisher mussten die Bürger nur die Kosten des Installateurs aus der eigenen Tasche zahlen. Für Bestandskunden gilt die Umstellung auf Stadtwerke-Zähler erst zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer. Die Übergangsfrist beträgt demnach maximal sechs Jahre.
Rudolf Hans Zillgith (BfO) wollte wissen, ob die Zähler von den Stadtwerken eingebaut werden müssen oder ob diese auch privat eingesetzt werden können. Finanzfachsbereichsleiter Frank Spengler erklärte, dass die Änderung auch einen hygienischen Hintergrund hat. „Das ist mit ein Grund, der dazu geführt hat, dass wir solche Installationen in professionalle Hände geben wollten.“ Der Wassermeister kenne sich besser mit den Zählern aus.
Georg Wolf (CDU) geht davon, dass sich die Zähler für Gartenbesitzer aufgrund der pauschalen Berechnung nicht lohnen werden. „Für viele wird das uninteressant.“
Betroffen sind auch Zähler von Eigenwasserversorgern, sofern solche an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Dabei wird lediglich die Schmutzwassergebühr abgerechnet. Gleiches gilt bei Zisternenzähler.