Prozess in Oberkirch

Begegnung mit Ex-Freundin landet vor Gericht

Luca Keller
Lesezeit 3 Minuten
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01. Juni 2020

Vor dem Amtsgericht Oberkirch fand ein Körperverletzungsprozess statt. ©Rüdiger Keller

Weil er seiner Ex-Freundin auf einem Parkplatz verletzt haben soll, musste sich ein 32-jähriger Oberkircher vor Gericht verantworten. Dort kamen auch noch andere Vorwürfe zur Sprache.

Schon in der Vergangenheit soll es häufiger zu  Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten, einem 32-Jährigen aus Oberkirch, und seiner Ex-Freundin gekommen sein. Deshalb erließ das Amtsgericht Offenburg vor geraumer Zeit ein Annäherungsverbot, das den Kontakt sowie das Annäherung zum Schutze der  Parteien untersagte. 

Trotz Annäherungsverbots kam es zur Konfrontation

Im November 2019 kam es in der Renchtal-Passage dennoch erneut zu einer Konfrontation zwischen dem Angeklagten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Der Angeklagte habe die Frau dabei beobachtet, wie sie mit ihrem Auto auf den Parkplatz gefahren sei. Daraufhin sei er laut der 37-jährigen Frau auf das Auto zugekommen und habe auf dieses eingetreten. Als der  Angeklagte kurz darauf verschwand, habe die Ex-Partnerin die Polizei alarmiert.  

Ein Polizeibeamter kam anschließend zum Supermarkt, um nach dem Mann zu suchen. Der jedoch  saß mittlerweile in dem benachbarten Friseursalon. Als er seine Ex-Freundin vor dem  Supermarkt erneut gesehen habe, sei er auf sie zugekommen und  habe ihr von hinten  einen Schubser gegeben. Dabei sei die Frau gestürzt und habe eine Platzwunde sowie  Brüche an den Zähnen davongetragen, hieß es in der Anklageschrift.

Geschubst oder gestoßen? Ex-Freundin verletzte sich beim Sturz an den Zähnen

Der Angeklagte gab vor Gericht an, die Geschädigte nicht geschubst,  sondern sie nur leicht von hinten weggeschoben zu haben, da sie seines Erachtens gegen das Annäherungsverbot verstoßen habe. Dabei soll die 37-Jährige dann  ausgerutscht sein. Zeugenaussagen belegten jedoch, dass der Angeklagte deutlich ruppiger  vorgegangen sei. Am Morgen desselben Tages sei es schon beim Arbeitsplatz der Geschädigten zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen,  berichtete eine Zeugin.  
Darüber hinaus beschuldigte die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt  Hopp, den Angeklagten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Der Mann  gestand beide Fahrten, erklärte jedoch, dass es sich nur um kurze  Testfahrten gehandelt haben soll. Seine ehemalige Lebensgefährtin habe ihn gebeten,  ihr Auto zu überprüfen. Dabei soll der Angeklagte dann von der Polizei hinter dem  Steuer erwischt worden sein. 

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Ohne Führerschein am Steuer erwischt

Der Angeklagte führte weiter aus, dass er in einem Fall  nicht weiter als eine Autolänge gefahren sei, um die Bremsen des Wagens zu  überprüfen. Der Angeklagte hat laut Staatsanwaltschaft allerdings noch nie einen Führerschein besessen.     

Auf Anfrage des Verteidigers Christian Rittmann wurden die Klagen wegen Beleidigung  und einer der beiden Fahrten von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In seinem Plädoyer  forderte Staatsanwalt Hopp jedoch wegen vorsätzlicher  Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine neunmonatige Freiheitsstrafe, eine elfmonatige Sperre der Fahrerlaubniserteilung und die Teilnahme an einem  Anti-Aggressionstraining. Die Freiheitsstrafe könne für zwei Jahre auf  Bewährung aussetzt werden.   

Rechtsanwalt Rittmann forderte, bei der Verurteilung des Angeklagten das  Gewaltschutzgesetz zu berücksichtigen, welches auch dem Schutze des Angeklagten  dienen müsse. Deshalb plädierte er dafür, von einer Freiheitsstrafe abzusehen und den Angeklagten stattdessen zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Der Angeklagte entschuldigte sich am Ende für seine Taten und versicherte, sein Leben in den Griff  zu bekommen.   
 

Urteil: 3600 Euro Geldstrafe 
 

Aufgrund seiner Vorstrafen verurteile Richterin Birgit Burckhart den Angeklagten  wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 3600 Euro, und zu einer zwölfmonatigen Fahrerlaubnis­sperre. Die Aussagen  der Zeugen hätten die Schuld des Angeklagten bestätigt. 

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