Letzte Zweifel bleiben zurück
Trunkenheitsfahrt endet mit Ordnungswidrigkeit
Autor:
Peter Meier
21. Februar 2021
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Vor dem Amtsgericht Oberkirch musste sich ein Angeklagter wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. ©Rüdiger Keller
Das Amtsgericht Oberkirch verurteilt einen Angeklagten zu einer Ordnungswidrigkeit, da der tatsächliche Alkoholgehalt während der Fahrt aufgrund eines Nachtrunks nicht zweifelsfrei belegt werden kann.
Weil er im August mit einem Blutalkoholgehalt von 1,61 Promille motorisiert unterwegs gew...
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