Umbau des Pflegeheims wird für Oberkircher Fonds teuer
Die Heimbauverordnung stellt das Oberkircher Pflegeheim St. Josef vor Herausforderungen. Am Montag hat Architekt Peter Thome die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vorgelegt. Demnach wird der Pflegeheim-Umbau zum Millionenprojekt, das Ende 2022 abgeschlossen sein soll.
Ein Bekenntnis stellte OB Matthias Braun an den Beginn der Stiftungsratssitzung des Spital- und Gutleuthausfonds: » »Wir wollen, dass St. Josef attraktiv bleibt.« Zwei Aufgaben muss die Stiftung, die das Gebäude an die Wohnen und Pflege Oberkirch GmbH verpachtet, dabei meistern. Da ist zum einen die Generalsanierung des Pflegeheim-Gebäudes in der Stadtgartenstraße, dessen älteste Bereiche 30 Jahre alt sind.
Doppelzimmer ab 2019 verboten
Und da sind die Bedingungen, welche die Heimbauverordnung den Pflegeheimbetreibern stellt. Sie dürfen ab September 2019 keine Doppelzimmer mehr anbieten, die Stationen sollen in autarke Wohnbereiche für zehn bis 15 Personen umstrukturiert werden. Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe Hintergrund).
Kapazität sinkt nach Umbau von 84 auf 79 Betten
St. Josef, das aktuell 16 Doppelzimmer hat, könnte dadurch nur noch 68 statt bisher 84 Plätze anbieten. »Das würde strukturell nicht funktionieren«, erläuterte Architekt Peter Thome, der eine Machbarkeitsstudie vorstellte. Sie sieht den Bau von elf zusätzlichen Einzelzimmern plus Kochinsel und Aufenthaltsraum im Untergeschoss des Gebäudes vor.
Kapelle wird verlegt
Dort werden durch die Aufteilung in Wohngruppen gemeinsam genutzte Räume frei. Die bisherige Kapelle soll innerhalb des Erdgeschosses verlegt werden. Die bisherige Küche soll zu Lager- und Kühlzwecken erhalten bleiben. Der Friseurraum wird in den Keller verlegt, dort fällt zugleich der Aufbahrungsraum weg, der nur wegen der Doppelzimmer notwendig war.
Behutsame Eingriffe in den Obergeschossen
Im ersten und zweiten Obergeschoss will Thome »nahezu keine Eingriffe« vornehmen, abgesehen von der Schaffung der Wohneinheiten mit gemeinsamen Wohnbereich und Kochinsel und der Umwandlung der Doppel- in Einzelzimmer. Im Dachgeschoss soll ein Mitarbeiterbüro entstehen. Die Kosten dieser Umstrukturierung: 4,6 Millionen Euro.
Weitere rund drei Millionen Euro käme für die Sanierung der Fassade, der technischen Anlagen und für brandschutztechnische Maßnahmen hinzu. Durch Synergieeffekte könnten sich die Gesamtkosten aber auf 6,5 Millionen Euro drücken lassen, hofft Thome.
Ziel: 2022 fertig sein
Bereits im September will der Fonds mit den ersten Ausschreibungen auf EU-Ebene starten. Im Mai 2019 ist der Baubeginn vorgesehen; Puffer eingerechnet, geht der Architekt davon aus, dass der Umbau spätestens Ende 2022 abgeschlossen ist. Bei der Studie handle es sich aber um eine »worst-case-Betrachtung«, also um die denkbar ungünstigste Variante. »Wir können zehn bis zwölf Monate sparen, wenn wir mehrere Baumaßnahmen zusammenlegen.«
Gebaut wird im Bestand bei laufendem Pflegeheim-Betrieb. Geschäftsführerin Kristiane Schmalfeldt: »Es wird ein massiver Eingriff in das Haus und in das, was man gewohnt ist. Aber da müssen wir durch.«
Spitalfonds ist verschuldet
6,5 Millionen Euro soll der Umbau des Pflegeheims St. Josef kosten. »Wir werden die Investitionen schultern können«, deutete OB Matthias Braun in der Stiftungsratssitzung an. Konkrete Beschlüsse zur Finanzierung traf das Gremium nicht. Nachfragen der ARZ konnte die Stadt bis zum Redaktionsschluss noch nicht beantworten.
Der Spital- und Gutleuthausfonds hatte zum Jahresende 2016 7,3 Millionen Euro Schulden, die hauptsächlich aus dem Bau des Seniorenzentrums St. Barbara resultieren. Dem stehen knapp 242 000 Euro liquide Mittel gegenüber.
Beim Spital- und Gutleuthausfonds handelt es sich um eine städtische Stiftung; der Gemeinderat hat sich ihr gegenüber insofern verpflichtet, dass die Stadt pro Jahr zunächst bis 2019 einen Zuschuss von 20 000 Euro zahlt, um Liquidität aufbauen zu können.
Landesheimverordnung verbietet ab 2019 Doppelzimmer
Die Vorgabe für Pflegeheime, Doppelzimmer in Einzelzimmer umzuwandeln, gilt bereits seit September 2009. Gleichzeitig ist vorgesehen, in den Heimen statt Stationen und zentraler Aufenthalts- und Essbereichen autarke Wohngemeinschaften einzurichten.
Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung ließ aber eine Übergangsfrist zu: Sie endet am 31. August 2019. In besonderen Fällen kann die Frist nach Angaben des Arbeits- und Sozialministeriums aber »auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden.«
Darauf will sich die Geschäftsführerin der Wohnen und Pflege gGmbH, Kristiane Schmalfeldt, nun berufen: Der letzte der drei Bauabschnitte des Altenpflegeheims St. Josef wurde erst 2008 in Betrieb genommen. Die Heimaufsicht müsse der Fristverlängerung aber noch zustimmen. Schmalfeldt: »Ich bin zuversichtlich, wenn die ganze Stadt dahintersteht.«