Unfall: Auto drehte sich in 30er-Zone um 180 Grad

An dieser Rechts-vor- links-Kreuzung in der Nähe des Oberkircher Altenpflegeheims kam es zum Unfall. Sowohl der Angeklagte (von vorne aus der August-Ganther-Straße kommend), als auch die Geschädigte (rechts aus der Stadtgartenstraße), waren wahrscheinlich unaufmerksam und zu schnell unterwegs. ©Daniel Wunsch
Einen Unfall an einer Rechts-vor-links-Kreuzung beim Oberkircher Stadtgarten hat das Amtsgericht nun aufgearbeitet. Gegen den Vorwurf, er habe die Vorfahrt einer Frau missachtet, hatte ein 25-Jähriger Einspruch eingelegt. Mit Erfolg: Er wurde freigesprochen.
Diese Situation kennen viele Verkehrsteilnehmer: Man fährt mit an eine Rechts-vor-links-Kreuzung heran, macht langsam, schaut links, rechts, geradeaus und beschleunigt erst, wenn es die Situation gefahrlos zulässt. So ähnlich hat es nach eigenen Angaben auch ein 25-Jähriger am 22. September 2014 gegen 12.40 Uhr gemacht: »Ich kam aus der August-Ganther-Straße und wollte geradeaus in die Lohstraße fahren, als von rechts aus der Stadtgartenstraße ein Wagen heranfuhr, der aber noch mindestens zehn Meter entfernt war. Ich habe mich in die Kreuzung hineingetastet, beschleunigt, war schon fast drüber, doch dann hat es geknallt.«
Laut seiner Aussagen habe die vorfahrtsberechtigte Frau nicht angehalten und musste deutlich schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren sein, da es ihn nach dem Zusammenstoß um 180 Grad gedreht habe. Ihm sei zum Glück nichts passiert, sein Auto aber hatte Totalschaden. Für diese Missachtung der Vorfahrt mit gleichzeitiger Gefährdung und Sachbeschädigung, drohten dem Angeklagten eine Geldbuße von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Die Geschädigte nahm die Situation etwas anders wahr: Sie habe angehalten, dann links und rechts geschaut, niemanden gesehen, sei angefahren und schon sei es passiert: »Von links ist ein Auto in mich reingefahren. An dieser Kreuzung schaue ich sehr genau, da in der Nähe eine Schule ist und ich selbst zwei kleine Kinder habe. Ich habe definitiv gestanden, kann also auch nicht schnell gefahren sein«, erinnerte sich die Frau vor Gericht.
Beide zu schnell gefahren
Der Aussage, sie habe nur nach rechts geschaut, die sie bei der Vernehmung durch die Polizei getätigt hatte, widersprach sie vehement: »Ich stand unter Schock damals, habe kein Auto wahrgenommen«, so die 34-Jährige. Aus Sicht eines Polizisten hatte es sich um eine klassische Missachtung der Vorfahrt durch den Angeklagten gehandelt. Beide Verkehrsteilnehmer seien wohl zu schnell unterwegs gewesen: »Eine Drehung um 180 Grad ist schon auffällig. Ich bin kein Gutachter, aber meine langjährige Erfahrung sagt mir, da braucht es von beiden eine höhere Ausgangsgeschwindigkeit«, vermutete der Polizeihauptmeister vom Revier Achern-Oberkirch.
Rechtsanwalt Dominic Schillinger plädierte dafür, seinen Mandanten freizusprechen. Die Geschädigte habe trotz der berechtigten Vorfahrt ihre Sorgfaltspflicht missachtet, sei zu schnell unterwegs gewesen und habe definitiv nicht nach links geschaut. »Ein Auto fällt nicht einfach so vom Himmel, das ist eine Schutzbehauptung. Auch derjenige, der wartpflichtig ist, darf darauf vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte langsam an die Kreuzung heranfährt.« Ähnlich sah es auch Richter Timo Brüderle:«Hier haben wir Aussage gegen Aussage mit recht wenigen Details. Nur wenn die Geschädigte deutlich glaubhafter wäre, könnte ich sagen: Eine Vorfahrtsmissachtung durch den Angeklagten ist wahrscheinlicher. Daher bleibt nur der Freispruch.«