Ortschaftsrat lehnt Vorhaben ab

Ungeklärte Zufahrt steht Bauantrag in Holzhausen im Weg

Ellen Matzat
Lesezeit 2 Minuten
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17. November 2017

Eng werden könnte es an der Zufahrt zu dem 20 Ar großen Grundstück (rechts), das einst der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau gehörte und auf dem nun gebaut werden soll. Der Holzhauser Ortschaftsrat lehnte einen diesbezüglichen Bauantrag am Dienstag ab. ©Foto: Ellen Matzat

Den Bauantrag für ein Einfamilienhauses im Bebauungsplangebiet »Halloh IV« lehnte am Dienstag der Holzhauser Rat ab. »Zuerst muss die Zufahrtsbreite zu den landwirtschaftlichen Grundstücken geklärt sein«, so der Tenor. 
 

Das Grundstück liegt an der Rosenstraße und gehörte vorher der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau. Die Gebäudestellung ist traufseitig zur Straße vorgesehen. In Ausnahmefällen kann eine Abweichung bis zehn Grad zugelassen werden, was im vorliegenden Bauvorhaben beabsichtigt ist, um eine bessere Ausnutzung des Grundstückes zu erhalten. Dem Bebauungsplan »Halloh IV« wurde am 1. Februar 2016 zugestimmt. Aber schon damals wollte man, dass die Straße im Plangebiet mindestens vier Meter breit bleibt – für die Landwirtschaft. 

»Laut Lageplan läuft das Grundstück in die Straße hinein«, stellte Waldemar Jockers nun fest. Dass ein Stück der Straße zum Grundstück gehöre, bestätigte Bauamtsleiter Roland Mündel. Was noch für eine Durchfahrtsbreite bliebe, konnte er aber nicht beantworten. »Wir haben in Holzhausen schon einmal einen Bauplatz verkauft, der der Landwirtschaft nun Probleme macht«, so Jockers. »Das dürfen wir uns nicht nochmal erlauben!« 

Schwierige Rechtslage

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Solle man nun Grundstücksgrenzen verändern und wenn ja wie?, warf Mündel ein. Die Stadt solle ein Stück davon kaufen, argumentierte Jockers. »Und wenn wir es nicht bekommen?«, entgegnete Mündel. Als öffentlich-rechtliche Zufahrt seien 2,5 Meter zu gewährleisten. Drei Meter betrage die Mindestbreite bei festzusetzenden Regeln. Er wisse nicht, wie er dies privatrechtlich regeln sollte, wenn der Eigentümer nicht bereit zu einer Grenzeänderung sei, und stellte das Notwegerecht in den Raum. Eine andere Zufahrt gäbe es keine, bestätigte Jockers. 

Das alles habe aber mit dem Bauvorhaben nichts zu tun, dieses entspräche den Festsetzungen des Bebauungsplans, wandte Mündel ein. »Wenn die Mindestbreite von drei Metern nicht reicht, müssen wir verhandeln.« Die Landwirte würden Flächen beanspruchen, die er rechtlich und gesetzlich nicht beanspruchen könnte. 

»Wenn wir aber drei Meter haben, wird es schwierig, etwas zu machen«, betonte er. »Wir können jetzt aber nicht einem Bauvorhaben zustimmen, solange wir nicht wissen, wie man die sieben, acht Hektar Gelände dahinter mit landwirtschaftlichen Geräten weiterhin erreichen kann«, wandte Jockers ein. Erstaunt war er auch, dass nun zwei Bauplätze auf dem Plan eingezeichnet sind, denn bisher sei ein Einfamilien- oder Doppelhaus im Gespräch gewesen. »Das ist ein Riesengrundstück mit über 20 Ar und wir reden von Innenverdichtung. Wieso soll hier kein zweites Haus hin«, fragte Mündel.

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