Urloffens Ortschaftsrat beschließt Förderkonzept

Wer in Urloffen Streuobstbäume auf seinem Feld oder im Garten pflanzt, kann nun Fördergeld beantragen. ©Archiv
„Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt das Risiko der Aufgabe der extensiven Streuobstwiesen sehr deutlich“, sagte Ortsvorsteherin Pamela Otteni-Hertwig in der Ortschaftsratssitzung am Mittwoch und stellte ein Förderkonzept für Streuobstbäume vor.
Streuobstwiesen seien Biotope für viele zum Teil bedrohte Lebewesen. Die Förderung soll deren Bestand und Umweltnutzen sicherstellen, womit man in Urloffen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leiste.
Sinnvolles pflanzen
Die Bürokratie bei Antragstellung so gering wie möglich halten, wollte Michael Federer (FW). Dazu gebe es Entwürfe vom Landratsamt, erklärte Otteni-Hertwig. Dass man generell einen Anreiz gebe, damit sich Bürger Gedanken machen, was sie in ihren Gärten Sinnvolles pflanzen können, wünschte sich Elke Schneider-Oser (Frauen/Grüne). Sie sah zudem in der Pflanzung von Streuobstbäumen im öffentlichen Raum eine Vorbildwirkung. Otteni-Hertwig konterte mit deren intensiver Unterhaltung für den Bauhof. Edmund Kranz (FW) verwies auf Baum-Patenschaften in anderen Gemeinden. Auch zur Ernte gab es Vorschläge: Eine Nutzung von Schule und Kindergarten konnte sich Schneider-Oser vorstellen. Kranz zeigte die Möglichkeit von Versteigerungen auf.
„Ganz gutes Geschäft“
Nachdem Heinz Langenecker (FW) das Thema Ökopunkte für Streuobstwiesen eingebracht hatte, erläuterte Kranz, dass es diese nicht nur für Gemeindeflächen gebe, sondern auch Private könnten Punkte verkaufen. Anhand eines ihm bekannten Beispiels befand er: „Das ist ein ganz gutes Geschäft.“ In der Diskussion hatte die Ortsvorsteherin außerdem darauf verwiesen, dass im Haushalt 2020 bereits 1500 Euro für die Förderung eingestellt seien. Generell gelte, dass bei Vorlage von zu vielen Anträgen der Ortschaftsrat auswählen könne, wer die verfügbaren Mittel erhalte.
Erhöhung auf 15 Euro
Otteni-Hertwigs Konzept wurde letztlich einstimmig beschlossen – lediglich mit einer Änderung: Auf Vorschlag von Wendelin Huschle (CDU) wurde der von der Verwaltung vorgesehene maximale Förderbetrag pro Baum von 10 auf 15 Euro erhöht.
Die Richtlinie
◼ Gefördert werden Hochstamm-Streuobstbäume auf Urloffener Gemarkung (Außenbereich oder Hausgärten)
◼ Pflanzabstand im Außenbereich mind. 8 Meter bei Brennkirsche, Apfel, Birne, Walnuss; mind. 6 Meter bei Zwetschge, Kirsche, Mirabelle
◼ Abstand zum Nachbargrundstück: 4 Meter
◼ Förderung pro Baum von 50 %, max. 15 Euro; max. 300 Euro pro Jahr und Antragsteller
◼ Antragsstellung bis 1.10. für die Anpflanzung im folgenden Halbjahr
◼ Kein Fällen vor 25 Jahren; abgestorbene Bäume müssen stehen bleiben; Ersatz nur nach Absprache mit Gemeinde (bei Schäden/Krankheit/Befall nach 3 Jahren)
◼ Lageplan mit Flurstücksnummer
◼ Rückzahlung bei Nicht-Einhaltung der Richtlinie