Vor dem Neubau wird zuerst eine Behelfsbrücke aufgestellt
Termin zur Erneuerung des Bauwerks in der Maisacher Straße 1 hängt von vorbereitenden Arbeiten ab. Oppenau hat neuen Kompakttraktor angeschafft und zwei private Bauvorhaben genehmigt.
. Wie bei der Beauftragung der beginnenden Bauarbeiten an der Franz-Rapp-Schule fällte Bürgermeister Uwe Gaiser bei weiteren Gemeinderats-Themen eine „Eilentscheidung“. Dies nach Absprache mit dem Ältestenrat und den Fraktionen. Die Firma Huber-Bau, Ottenhöfen, erhielt den Zuschlag für den Ersatzneubau der Straßenbrücke an der Maisacher Straße 1. Die Abbruch-, Erd-, Beton- und Straßenbauarbeiten belaufen sich auf 219 000 Euro (brutto), zwei weitere Firmen hatten an der öffentlichen Ausschreibung teilgenommen.
Im Zuge der Brückenunterhaltung wurde durch die Brückenprüfung im Jahr 2016 festgestellt, dass die Brücke erhebliche Mängel an der Konstruktion sowie der Belastung durch Fahrzeuge aufweist. Das mit der Planung beauftrage Ingenieurbüro Weiß aus Freiburg hatte eine Sanierung der bestehenden Brücke ausgeschlossen.
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind 300 000 Euro als Investition eingestellt. Erwartet wird eine Zuwendung in Höhe von 86 300 Euro über die Förderung aus dem Kommunalen Sanierungsfonds Brücken 2017-2019. Der Baubeginn kann augenblicklich noch nicht genau festgelegt werden.
Es ist während der Bauarbeiten eine Behelfsbrücke notwendig. Diese wird von Technischen Hilfswerk (THW) zur Verfügung gestellt. „Es ist aufgrund der gegenwärtigen Situation noch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt das THW die Behelfsbrücke errichten kann“, so Bürgermeister Uwe Gaiser.
Die Firma Spinner in Appenweier liefert einen neuen Kubota-Kompakttraktor inklusisve Mähwerk, Auffangsystem und Räumschild zum Preis von 20 850 Euro (netto) und das nach Inzahlungnahme des Altgerätes. Der Traktor ist der Ersatz für den 16 Jahre und nahezu funktionsunfähigen Rasenmäher. Das neue Fahrzeug wird für Anhängerbetrieb, zum Rasenmähen und zum Schneeräumen im Freizeitbad und im Bereich der Halle eingesetzt. Zwei weitere Firmen hatten Angebote abgegeben.
Gutachterausschuss
Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach und die Stadt Oppenau als Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Renchtal“ haben Ende des vergangenen Jahres der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Renchtal“ zugestimmt. Daraufhin wurde mit Oberkirch, Oppenau, Renchen, Bad Peterstal- Griesbach und Lautenbach eine Vereinbarung abgeschlossen. Sie regelt auch, dass die Anzahl der Mitglieder von der Stadt Oberkirch im Einvernehmen mit dem Beteiligten festgelegt wird. Jeder kann mehrere, mindestens jedoch zwei Mitglieder entsenden. Die Stadt Oppenau schlägt Oberkirch folgende Personen vor: Uta Maier-Koch, Gaby Roth und Bernd Federau.
Auch im Bauausschuss gab es zwei Eilentscheidungen: Das gemeindliche Einvernehmen erhielt der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen im Kapellenweg in Oppenau.
Ebenfalls das Einvernehmen erhielt der Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses, Anbau eines Carports und eines Balkons sowie Hangsicherung durch Stützmauern im Bereich „Halleckle“ in Ibach. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es dient dazu, die Bewirtschaftung einer Hofstelle sicherzustellen und dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz.
Oppenau und Bad Peterstal-Griesbach können sich Standesbeamte „ausleihen“
Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis den Standesämtern empfohlen zu prüfen wie der Dienstbetrieb des Standesamtes gesichert werden kann. Dabei wurde auf eine Notallregelung in Form einer Personalleihe von Standesbeamten für den Zeitraum der Krisensituation hingewiesen.
In Abstimmung mit dem Standesamt Bad Peterstal-Griesbach wurde zwischen der Stadt Oppenau und der Gemeinde Bad-Peterstal-Griesbach ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die Personalleihe abgeschlossen. Hierbei bleiben die Standesamtsbezirke der beteiligten Gemeinden sowie deren Dienstsitze (Standesämter) und Zuständigkeiten unverändert. Lediglich im Verhinderungsfall werden die Standesbeamten der beteiligten Gemeinden zum Einsatz bei den Vertragspartnern bestellt.
„Der Standesbeamte wird in der Vertragsgemeinde nur dann tätig, wenn dort krankheits- oder notfallbedingt kein Standesbeamter zur Aufgabenerledigung zur Verfügung steht und anstehende Personenstandausfälle keinen Ausschub bis zur Rückkehr des sonst zuständigen Standesbeamten dulden.“ Die Aufgabe ist durch den „geliehenen“ Standesbeamten immer am Dienstsitz des zuständigen Standesamtes zu erledigen. Der Vertrag trat am 1. April 2020 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder beteiligten Gemeinde mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Hu