Oppenau

Vor dem Neubau wird zuerst eine Behelfsbrücke aufgestellt

Bernhard Huber
Lesezeit 3 Minuten
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30. April 2020

Der Auftrag zur Erneuerung der Brücke in der Maisacher Straße 1 geht an die Ottenhöfener Firma Huber Bau. Zunächst muss aber eine Behelfsbrücke aufgestellt werden. ©Bernhard Huber

Termin zur Erneuerung des Bauwerks in der Maisacher Straße 1 hängt von vorbereitenden Arbeiten ab. Oppenau hat neuen Kompakttraktor angeschafft und zwei private Bauvorhaben genehmigt.

. Wie bei der Beauftragung der beginnenden Bauarbeiten an der  Franz-Rapp-Schule fällte Bürgermeister Uwe Gaiser bei weiteren Gemeinderats-Themen eine „Eilentscheidung“. Dies nach Absprache mit dem Ältestenrat und  den Fraktionen. Die Firma Huber-Bau, Ottenhöfen, erhielt den Zuschlag für den  Ersatzneubau der Straßenbrücke an der Maisacher Straße 1. Die Abbruch-, Erd-,  Beton- und Straßenbauarbeiten belaufen sich auf 219 000 Euro (brutto), zwei  weitere Firmen hatten an der öffentlichen Ausschreibung teilgenommen.   

Im Zuge der Brückenunterhaltung wurde durch die Brückenprüfung im Jahr 2016  festgestellt, dass die Brücke erhebliche Mängel an der Konstruktion sowie der  Belastung durch Fahrzeuge aufweist. Das mit der Planung beauftrage  Ingenieurbüro Weiß aus Freiburg hatte eine Sanierung der bestehenden Brücke  ausgeschlossen. 

Im Haushaltsplan 2020/2021 sind 300 000 Euro als Investition  eingestellt. Erwartet wird eine Zuwendung in Höhe von 86 300 Euro über die  Förderung aus dem Kommunalen Sanierungsfonds Brücken 2017-2019.  Der Baubeginn kann augenblicklich noch nicht genau festgelegt werden. 

Es ist  während der Bauarbeiten eine Behelfsbrücke notwendig. Diese wird von  Technischen Hilfswerk (THW) zur Verfügung gestellt. „Es ist aufgrund der  gegenwärtigen Situation noch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt das THW die  Behelfsbrücke errichten kann“, so Bürgermeister Uwe Gaiser. 

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Die Firma Spinner in Appenweier liefert einen neuen Kubota-Kompakttraktor inklusisve Mähwerk, Auffangsystem und Räumschild zum Preis von 20 850 Euro (netto) und das  nach Inzahlungnahme des Altgerätes. Der Traktor ist der Ersatz für den 16 Jahre  und nahezu funktionsunfähigen Rasenmäher. Das neue Fahrzeug wird für  Anhängerbetrieb, zum Rasenmähen und zum Schneeräumen im Freizeitbad und  im Bereich der Halle eingesetzt. Zwei weitere Firmen hatten Angebote  abgegeben.   

Gutachterausschuss

Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach und die Stadt Oppenau als Mitglieder des  Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Renchtal“ haben Ende des vergangenen  Jahres der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Renchtal“  zugestimmt. Daraufhin wurde mit Oberkirch, Oppenau, Renchen, Bad Peterstal- Griesbach und Lautenbach eine Vereinbarung abgeschlossen. Sie regelt auch, dass  die Anzahl der Mitglieder von der Stadt Oberkirch im Einvernehmen mit dem  Beteiligten festgelegt wird. Jeder kann mehrere, mindestens jedoch zwei  Mitglieder entsenden. Die Stadt Oppenau schlägt Oberkirch folgende Personen  vor: Uta Maier-Koch, Gaby Roth und Bernd Federau.  

Auch im Bauausschuss gab es zwei Eilentscheidungen: Das gemeindliche Einvernehmen erhielt der Neubau eines  Einfamilienwohnhauses mit Garagen im Kapellenweg in Oppenau. 

Ebenfalls das Einvernehmen erhielt der Umbau und die Erweiterung eines  Wohnhauses, Anbau eines Carports und eines Balkons sowie Hangsicherung durch  Stützmauern im Bereich „Halleckle“ in Ibach. Das Vorhaben liegt im  Außenbereich. Es dient dazu, die Bewirtschaftung einer Hofstelle sicherzustellen und dient einer  zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz. 

Stichwort

Oppenau und Bad Peterstal-Griesbach können sich Standesbeamte „ausleihen“

Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie hat die  Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis den Standesämtern  empfohlen zu prüfen wie der Dienstbetrieb des Standesamtes gesichert werden  kann. Dabei wurde auf eine Notallregelung in Form einer Personalleihe von  Standesbeamten für den Zeitraum der Krisensituation hingewiesen. 

In  Abstimmung mit dem Standesamt Bad Peterstal-Griesbach wurde zwischen der  Stadt Oppenau und der Gemeinde Bad-Peterstal-Griesbach ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die Personalleihe abgeschlossen.   Hierbei bleiben die Standesamtsbezirke der beteiligten Gemeinden sowie deren  Dienstsitze (Standesämter) und Zuständigkeiten unverändert. Lediglich im  Verhinderungsfall werden die Standesbeamten der beteiligten Gemeinden zum  Einsatz bei den Vertragspartnern bestellt. 

„Der Standesbeamte wird in der  Vertragsgemeinde nur dann tätig, wenn dort krankheits- oder notfallbedingt kein  Standesbeamter zur Aufgabenerledigung zur Verfügung steht und anstehende  Personenstandausfälle keinen Ausschub bis zur Rückkehr des sonst zuständigen  Standesbeamten dulden.“  Die Aufgabe ist durch den „geliehenen“  Standesbeamten immer am Dienstsitz des zuständigen Standesamtes zu erledigen.   Der Vertrag trat am 1. April 2020 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit  geschlossen. Er kann von jeder beteiligten Gemeinde mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Hu

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