Weg fast frei für umstrittene Mehrfamilienhäuser in Laufer Hauptstraße
Die geplanten Neubauten auf dem Gelände eines ehemaligen Getränkehandels in der Hauptstraße 82 in Lauf stießen Bürgern sauer auf. Widerstand formierte sich, nachdem das Vorhaben Anfang 2022 vorgestellt worden war. Wegen vieler Bedenken wurde der Bebauungsplanentwurf inzwischen schon dreimal verändert und jeweils neu öffentlich ausgelegt. Den jetzt vorliegenden vierten Entwurf billigten am Dienstag zehn Gemeinderäte, einer nicht. Bürgermeisterin Bettina Kist stimmte ebenfalls mit Nein.
Kist hofft, dass der Investor sich doch noch für Satteldächer entscheidet. Die seien im neuen Entwurf erlaubt. „Es war mir von Anfang an wichtig, diesen Bebauungsplan in eine Richtung zu lenken, bei der sich die Bauten einigermaßen in die Umgebung einfügen“, sagte sie. Es habe sich ein Vorschlag herauskristallisiert, der zwar aus städtebaulicher Sicht nicht optimal sei, aber hinter dem sie stehen könnte. Doch mit den Flachdächern würde die einheitliche Dachlinie durchbrochen. Die Bürgermeisterin rief den Investor in der Sitzung auf, Flachdächer auf zwei der drei Mehrfamilienhäuser zu vermeiden.
Ursprünglich hatte der Investor Satteldächer geplant, doch als die Höhe der Gebäude reduziert wurde, schwenkte er bei zwei der drei Häuser auf Flachdächer um. Der neue Entwurf soll nun nochmals öffentlich ausgelegt werden. Beim letzten Mal gingen acht zum Teil sehr umfangreiche Schreiben von Bürgern ein. Die Planer schlugen vor, wie damit umgegangen werden soll, und zehn von elf Räten waren damit einverstanden.
„Wir werden hier mit einer 40 Meter langen Mauer konfrontiert, die uns einengt und das Gefühl des Eingesperrtseins vermittelt“, schrieb ein Bürger. Ein Anwalt wandte dies im Sinne seiner Mandantin ebenfalls ein und sprach von einer 33 Meter langen Mauer. Von einer geringfügigen Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben könne dabei keine Rede sein. Jetzt ist eine Abstandsfläche von Nebenanlagen zum Nachbargrundstück von zweieinhalb Metern vorgesehen. Auf eine Fläche für Garagen ohne diesen Abstand wird aber weiterhin bestanden.
Maximal 9,65 Meter
Auch die Größe der Baufenster und die Gebäudebreiten wurden kritisiert. Sie werden nun durch eine gesenkte Grundflächenzahl begrenzt. Das Baufenster für Haus 1 an der Hauptstraße soll kleiner werden, die Höhe von Haus 2 bei maximal 9,65 Meter liegen.
„Die lange Mauer ist größtenteils weg, die Einwände sind eingeflossen. Ich sehe keine Probleme mehr“, sagte Klaus Merkel (LM). Mit den jetzt vorgeschlagenen Plänen „können hoffentlich die meisten leben“, sagte Christian Weiß (CDU). Er betonte, dass auch der Gemeinderat über das Vorhaben gestritten habe und dass er nicht beeinflusst worden sei.