Bewährungsstrafe für 44-jährigen Brandverursacher
Weil ein 44-jähriger Acherner im Bett geraucht und so im April einen schlimmen Brand ausgelöst hatte, musste er sich nun vor Gericht verantworten. Eine reine Geldstrafe kam dabei nicht infrage.
Ein Wohnhausbrand im April in der Goethestraße in Achern führte vor dem Amtsgericht zur Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung. Amtsrichter Michael Tröndle verurteilte den 44-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, allerdings wurde diese auf eine dreijährige Bewährung ausgesetzt. Wie der Mann erklärte, habe er auf dem Bett liegend geraucht und Fernsehen geschaut. Dabei müsse wohl eine Glut gegen Mitternacht auf die Matratze gefallen sein.
Nachdem der Rauchmelder Alarm geschlagen habe, habe er mit Wasser die Glut mit Hilfe eines Mitbewohners gelöscht und zwischen die untere und obere Matratze feuchte Tücher gelegt. Danach legte er sich zum Schlafen hin. Etwa zwei Stunden später sei er wegen Atemnot aufgewacht. Beißender Rauch sei der Grund gewesen. Er habe sofort das Fenster geöffnet, um Luft zu schnappen. Der ins Zimmer kommende Sauerstoff verursachte dann das Brandinferno, vor allem auch, weil er die obere Matratze von der unteren entfernte. Nachdem Löschversuche scheiterten, schlug sein Mitbewohner bei den anderen Hausbewohnern Alarm.
Mit Drehleiter gerettet
Wie der als Zeuge vernommene Polizeibeamte erklärte, konnte eine im Dachgeschoss wohnende Frau gerade noch mit der Drehleiter der Feuerwehr vom Fenster aus gerettet werden. Diese sei vom Rauch, der in die Wohnung eindrang, aufgewacht. Danach habe sie sofort vom Fenster aus um Hilfe gerufen. Mit Ausnahme einer Person mussten alle Hausbewohner wegen Rauchvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Angeklagte erklärte, dass sich der Schaden am Gebäude auf rund 250 000 Euro belaufe. Dieser würde möglicherweise von der Gebäudeversicherung übernommen. Die Schäden an den Wohnungseinrichtungen seien jedoch nicht inbegriffen.
Staatsanwalt Michael Klose stellte aufgrund des Geständnisses des Angeklagten und seiner Bemühungen, den Schwelbrand zu löschen, heraus, dass wohl keine Absicht hinter diesem Brand stand. Unabhängig davon habe Fahrlässigkeit zum Brand und zur Körperverletzung mehrerer Menschen geführt. Zu berücksichtigen seien auch die 16 Eintragungen im Bundeszentralregister. Diese basierten vor allem auf Betäubungsmittelvergehen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit. Zusätzlich sollte er 1000 Euro an die Feuerwehr als Brandhelfer zahlen.
Verteidiger Martin Votteler sprach von einer Verkettung äußerst unglücklicher Umstände. Sein Mandant habe das Notwendige getan und war sich sicher, dass das »Kokeln« der Matratze beseitigt war. Er forderte einen Freispruch, allenfalls eine Geldstrafe. Der Angeklagte entschuldigte sich bei allen Hausbewohnern, die sich aufgrund dessen eine neue Wohnung suchen mussten. Er würde das Ganze gerne rückgängig machen.
Tröndle schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes an und stellte heraus, dass statistisch gesehen rund 90 Prozent der Wohnungsbrände auf das Rauchen im Bett zurückzuführen seien. Deshalb sei das Verhalten des Angeklagten unachtsam und fahrlässig gewesen. Beim Erkennen des »Kokelns« hätte er sofort die Matratze ins Freie entsorgen müssen. Dass er den Vorwurf eingeräumt hätte, sei zu seinen Gunsten zu werten.
Erheblich vorbestraft
Doch sein Vorstrafenregister könne keine reine Geldstrafe als Urteil nach sich ziehen. Eine Schadenswiedergutmachung sei ebenfalls nicht geklärt. Deshalb kam eine Geldstrafe von 1000 Euro für den Förderverein des THW hinzu, die in zehn Monatsraten zu 100 Euro abzubezahlen ist, mit der Anmerkung, dass Geldstrafen nur an gemeinnützige Einrichtungen wie Fördervereine entrichtet werden können. Die Verfahrenskosten wurden dem Mann ebenfalls aufgebürdet.