Achern-Gamshurst

Weiterer Schritt zum Wohnbaugebiet in Gamshurst

Peter Meier
Lesezeit 3 Minuten
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04. August 2017
Das Gamshurster Baugebiet von der Kreisstraße aus, im Hintergrund die vorhandene Bebauung Meisenstraße.

Das Gamshurster Baugebiet von der Kreisstraße aus, im Hintergrund die vorhandene Bebauung Meisenstraße. ©Peter Meier

Zentrales Thema der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Donnerstagabend war die Vorstellung von zwei Varianten des städtebaulichen Konzepts für die Entwicklung des Wohnbaugebietes »südlich der Meisenstraße«. 

Entsprechend groß war das Interesse, knapp 20 Bürgerinnen und Bürger hatten sich zur Beratung eingefunden. Mit zwei grundsätzlichen Beschlüssen zugunsten der Variante 1 und der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Kilometer pro Stunde auf der Kreisstraße K 5372 ab der Einmündung Industriestraße bis zum Ortseingang beim Gasthaus »Pflug« stellte das Gremium wichtige Weichen für die weitere Planung des Wohngebiets.

Ortsvorsteher Hans Jürgen Morgenstern hieß zur Sitzung auch Thomas Kernler (Zink Ingenieure), Stefan Ursprung (KBB) und Carlo Frohnapfel von der Stadt- und Umweltplanung willkommen. Thomas Kernler erläuterte die Grundlagen für das 5,6 Hektar große Gebiet südlich der Meisenstraße, begrenzt von der Industriestraße und der K 5372, auf dem rund 60 freistehende Häuser und Doppelhäuser sowie bis zu zehn Mehrfamilienhäuser entstehen könnten. Im Regionalplan ist die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen. Die Stadt Achern beabsichtigt, dieses Gebiet gegen die 3,7 Hektar große Fläche »Eichbühnd Nord«, die noch als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zu tauschen.

Variante 1 sieht zusätzlich zur Erschließung von der Meisenstraße her eine Anbindung an die Kreisstraße vor. In diesem Bereich könnten auch die Mehrfamilienhäuser ausgewiesen werden, die Fläche im östlichen Teil des Plangebietes könnte als Ausgleichsfläche und der Regenrückhaltung dienen. 

Ohne direkte Anbindung

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Variante 2 hält am Grundkonzept fest, verzichtet aber an die direkte Anbindung an die Kreisstraße. Die Haupt­erschließungsstraßen sollen neun  Meter breit sein und Gehweg sowie Längsparkplätze erhalten, die Erschließungsstraßen im Gebiet selbst, an die keinen Durchgangsverkehr erhalten und an die jeweils bis zu acht Wohneinheiten angebunden sind, sechs Meter breite Straßen als Mischverkehrsflächen. Erste schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass bei Tempo 50 auf der Kreisstraße die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) gerade noch eingehalten werden, Lärm der Autobahn oder aus Gewerbebetrieben sind dabei noch nicht berücksichtigt.

In der Diskussion sprach sich Edgar Gleiß  Freie Wähler) für Variante 1 aus. Die Haupterschließungsstraßen sah er mit neun Metern als zu breit, auf Längsparkplätze könnte verzichtet werden. Der Ortsvorsteher erinnerte daran, dass ursprünglich sämtliche Straßen im Gebiet so breit vorgesehen waren und auf Bedenken der Anwohner reduziert wurden. Ohne öffentliche Parkplätze bestehe die Gefahr, dass an Straßen verkehrsbehindernd geparkt wird, so Carlo Frohnapfel. Tempo 50 auf der Kreisstraße werde dadurch erreicht, dass die Ortstafel bis zum Kreuz bei der Einmündung der Industriestraße verlegt wird. 

Rudi Meyer (CDU) verwies darauf, dass der Lärm von der Autobahn noch nicht einbezogen ist, hier gäbe es noch Unklarheiten. Ein Lärmschutzwall werde dadurch nicht erforderlich, so Thomas Kernler, da genüge ein passiver Lärmschutz. Tobias Brommer (CDU) regte an, vom neuen Standort des Ortsschildes bis zum Ortseingang einen Gehweg entlang der Kreisstraße vorzusehen. 

Entscheidung steht aus

Über den zwei Meter breiten Flächenstreifen hinter der Bebauung Meisenstraße, der im Besitz Gemeinde ist, von den Anwohnern aber bislang mitgenutzt wird, soll noch entschieden werden. »Wir sind auf einem guten Weg und werden daran weiterarbeiten“, fasste Hans-Jürgen Morgenstern zusammen.«

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