Wie man sich bei einem Wildunfall korrekt verhält
Wie verhalte ich mich richtig bei einem Wildunfall? Dazu gibt die Jägervereinigung Kehl-Achern nun Tipps.
Die Gefahren sind besonders hoch, Wildtieren auf der Straße zu begegnen, an Stellen mit Wildwechsel-Warnschildern, entlang von Feldrändern und während der Morgen- und Abenddämmerung – insbesondere nach der Zeitumstellung Ende März und Oktober. Besonders häufig queren Tiere die Fahrbahn auch in der Brunftzeit im Juli/August.
Kommt es zum Wildunfall, sollte man auf jeden Fall anhalten und unverzüglich die Unfallstelle sichern, rät nun die Jägervereinigung Kehl/Achern. Verletzte Personen sollten gegebenenfalls erstversorgt und die Rettungskräfte alarmiert werden. Danach ist der Wildunfall der Polizei und, falls bekannt, dem Jäger zu melden.
Ein totes Tier sollte, um sich nicht einer Infektion auszusetzten, nur mit Handschuhen angefasst werden, um es an den Straßenrand zu legen. Verletzte Tiere hingegen seien unberechenbar, deswegen wird geraten, Abstand zu halten und das Wildtier auf keinen Fall zu berühren. Um verletzte Tiere kümmert sich der Jäger, er spürt auch verletzt geflohenen Wildtieren nach.
Leid nicht verlängern
Tiere mitzunehmen, verstößt gegen das Jagdgesetz und ist untersagt. Und wer weiterfährt, ohne das verletzte Tier zu melden, verlängert das Leiden der Kreatur und verstößt gegen das Tierschutzgesetz, heißt es weiter. Der Wildunfall sollte dokumentiert und/oder von Polizei oder Jäger durch die Wildunfallbescheinigung bestätigt werden.
Beschädigungen an Leitplanken, anderen Fahrzeugen oder dem Gelände übernimmt die Haftpflichtversicherung, am eigenen Auto die Kaskoversicherung – die Teilkasko je nach Versicherungsumfang und Wildschadenklauseln.
Weitere Infos unter: