Willi Stächele sagt Unterstützung in Sachen Bolzplatz zu
Der CDU-Wahlkreisabgeordnete besuchte Großweier und kennt nun die aktuelle Lage der Ortschaft, etwa den eklatanten Mangel an Bauplätzen.
Großweier besuchte der CDU-Landtagsabgeordneter Willi Stächele am Freitag. Mit Ortsvorsteher Helmut Huber und dessen Stellvertreter Thomas Beck trat er vier Stunden lang in einen Dialog. Nach einer Powerpoint-Präsentation über Großweier von Helmut Huber ging es beim Rundgang zu Kirche, Friedhof, Schule, Kindergarten, Halle und dem möglichen Bolzplatz.
Der Ortsvorsteher stellte Großweier vor mit dem Kindergarten und seinen 67 Kindern (bei 77 Plätzen), der Schloßgartenschule mit 57 Schülern (Tendenz steigend) oder seinen zwölf Vereinen, die zum Teil unter der Altersstruktur leiden würden. Beleuchtet wurden auch die Arbeitgeber im Dorf, Stächele werde noch die Firma Hodapp besuchen.
Ein Problem hat Großweier: Eine große Anzahl von Bewerbern steht auf der Warteliste, „aber wir haben keine Bauplätze“, sagte Ortsvorsteher Helmut Huber. Zwei Baugebiete, Stecket II und Rondell-Nord, scheiterten wegen fehlender Eigentümerzustimmung. Für ein weiteres Baugebiet Hinterfeld gibt es keine Genehmigung.
Im Hochwasserbereich
Das Baugebiet Hagmatt-West mit 22 Häusern hänge in der Warteschleife. Da dieses Baugebiet im Hochwasserbereich HQ100 liegt, ist man von den Maßnahmen an der Acher und den Genehmigungen von Kreis und Land abhängig.
Auch der geplante Stromtrassenverlauf entlang des Wohngebiets Oberfeld und das zu erweiternde Radwegenetz wurden beleuchtet. Seit Jahren fordert der Ortschaftsrat einen Bolzplatz als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Alter Sportplatz. Auch dort, nahe der Halle, liege die Weiterentwicklung wegen der Hochwasserproblematik und der fehlenden Genehmigung auf Eis. Wie kann so etwas bei einem „aufgeschütteten Bolzplatz“ sein? Hier will sich Stächele auch für ein mögliches Förderprogramm für Sondermaßnahmen einsetzen.
Stächeles Fazit: „Ihr habt in Großweier eine Fülle von Themen mit grundsätzlicher Aufarbeitung, die Allgemeingültigkeitscharakter für andere Gemeinden haben.“