Zerstörte Infotafel und Zündelei in Toilette angezeigt
Zündelei in öffentlicher Toilette und Zerstörung einer Infotafel sorgen in Önsbach für Verdruss. Beide Vorfälle zeigte die Gemeinde bei der Polizei an.
In der Fragezeit brachten Önsbacher Ortschaftsräte am Dienstag auch unerfreuliche Ereignisse der vergangenen Wochen zur Sprache. So erinnerte Armin Stiefel daran, dass kürzlich in der öffentlichen Toilette im Feuerwehrhaus massiv mit Klopapier gezündelt worden sei. „Das war kein Dumme-Jungen-Streich, sondern höchst kriminell“, betonte er und bezeichnete es als Glücksfall, dass sich der Brand nicht weit er ausgeweitet habe. Der Vorfall sei angezeigt worden, berichtete Ortsvorsteherin Christine Rösch, ein Ergebnis der Ermittlungen liege noch nicht vor.
Eine weitere Sachbeschädigung führte ebenfalls zu einer Anzeige. Zum Abschluss der Flurbereinigung Pulvertal wurde 2018 ein Aussichtsplatz geschaffen mit Sitzbänken, Tisch, Gedenkstein und Informationstafel, auf der Umfang, Ziele und Geschichte dieser Flurneuordnung beschrieben sind, geschaffen. Jetzt wurde festgestellt, dass auf die Info-Tafel offensichtlich in blinder Zerstörungswut mit einem großen Stein eingeschlagen wurde; rund 10 Einschläge seien auf der Rückseite der Tafel erkennbar, an einer Stelle wurde die Kunststoffplatte sogar durchschlagen, hieß es. Auch wegen dieser Sachbeschädigung wurde Anzeige erstattet, berichtete die Ortsvorsteherin.
Vor rund einem Jahr hatte Klaus Pflüger kritisiert, dass ein Landwirt auf einem gepachteten Acker eine nicht verrottbare Folie einfach untergepflügt hatte und dazu geraten, den Sachverhalt anzuzeigen. Auch hier gebe es keinen neuen Sachstand, bedauerte die Ortsvorsteherin, der betreffende Landwirt sei mehrfach auf das Problem angesprochen worden, sei aber wohl „beratungsresistent“. Markus Schindler berichtete, auf dem Feld seien einige Tage nach der Anzeige oberflächlich einige Folienstücke aufgesammelt worden, das untergepfügte Material stelle aber noch sehr viele Jahrelang eine Belastung und damit auch Wertminderung des Grundstücks dar.