Zweckverband „Acherner Mühlbach“ soll aufgelöst werden
Der Zweckverband „Acherner Mühlbach“ wird aufgelöst. Dem stimmte am Dienstag der Ortschaftsrat Großweier zu.
Am 5. Februar 1972 haben der Ortenaukreis und der Landkreis Rastatt, die Städte Bühl und Achern sowie die Gemeinden Sasbach, Ottersweier und Rheinmünster den Zweckverband „Acherner Mühlbach“ gegründet. Die Hintergründe dieser Zweckverbandsgründung lagen darin, dass seinerzeit der Acherner Mühlbach durch Anlandungen und Unrat stark verschmutzt war, die am Unterlauf liegenden Gemeinden nicht den vom Oberlauf ankommenden Unrat beseitigen wollten und teilweise durch die eigene personelle Ausstattung keine ordnungsgemäße Beseitigung des Unrats gewährleisten konnten.
Mit der Gründung des Zweckverbandes sollte, so Ortsvorsteher Helmut Huber, sichergestellt werden, dass der Acherner Mühlbach in gleicher Qualität und zum gleichen Zeitpunkt gereinigt wird. Im Bereich der Stadt Achern war und ist allerdings nur der auf der Gemarkung Großweier liegende Teil des Mühlbachs in das Zweckverbandsgebiet einbezogen.
Aufgrund einer geänderten Nutzung des Gewässers, eines geänderten Umweltbewusstseins und insbesondre auch durch Veränderungen der umwelt- und wasserrechtlichen Vorgaben haben sich die Verhältnisse im Vergleich zur Zeit der Zweckverbandsgründung geändert. Heute sammeln sich Unrat und Anlandungen in deutlich geringeren Umfang an, die Qualität der Gewässerreinigung wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt und durch die zuständigen Wasserbehörden der Landkreise überprüft. Auch ist die Unterhaltung des Zweckverbandes mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, Verwaltungs- oder Versicherungskosten belaufen sich auf fast 6000 Euro pro Jahr, hinzu kommen noch Kosten der Gemeindeprüfungsanstalt für die Prüfung des Zweckverbandes.
In Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Zweckverbandes „Acherner Mühlbach“ empfahl der Ortschaftrat einstimmig, dem Bau- und Umweltausschuss und dem Gemeinderat der Stadt Achern eine Zustimmung zur geplanten Auflösung und einen entsprechenden Beschluss in der Verbandsversammlung herbeizuführen.
Einige Änderungen
Bereits im Oktober hatte das Gremium über den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der „Großweierer Straße“ zu beschließen und auch die Genehmigung erteilt. Nun gab es einen Nachtrag, wobei unter anderem der Carport entfällt und eine Doppelgarage an der Grenze errichtet werden soll. Auch wurde das Haus circa 33 Grad in Richtung Nord-Ost gedreht und nach Süd-West verschoben. Weitere Änderungen sollen bei der Lage des Freisitzes, bei Fenstern oder bei der Dachneigung der Gaube im Dachgeschoss erfolgen. Mehrheitlich mit acht Jastimmen bei zwei Enthaltungen genehmigte das Gremium diesen Nachtrag.