Baugebiet „Feldmatt West“

Zwölf Bauplätze in Önsbach sind in Vorbereitung

Peter Meier
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12. Dezember 2019

„Feldmatt West“ von der Bahnlinie aus gesehen. ©Peter Meier

Die Stadtverwaltung wurde im Juni beauftragt, die Entwicklung neuer Wohnbauflächen nach den Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens (Paragraph 13 b des Baugesetzbuches) zu überprüfen. Zu den untersuchten Flächen in den Ortsteilen gehört das Baugebiet „Feldmatt West“ in Önsbach. 

Das Baugebiet „Feldmatt West“ umfasst eine Fläche von 0,77 Hektar, liegt zwischen der B3 und der Bahnlinie im direkten Anschluss an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feldmatt“.

Die Erläuterungen legte Jessica Faißt vom Fachgebiet 6.1 Stadt- und Umweltplanung der Stadt Achern vor. In Önsbach zeigte sich ein positives Prüfergebnis, so dass ein Baugebiet „Feldmatt West“ realisiert werden könnte. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung und eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick auf die Nähe zur Gleisanlage wurden bereits in die Wege geleitet. 

Jessica Faißt erinnerte an den Grundsatzbeschluss der Stadt, dass zur Umsetzung eines Baugebiets zumindest 50 Prozent der Fläche im Besitz der Gemeinde sein müssen. Das wurde dadurch erreicht, dass die Gesamtfläche zunächst etwas reduziert wurde. Eine Erweiterung wäre aber, die Mitwirkungsbereitschaft von Grundstückseigentümern vorausgesetzt, durchaus noch möglich. 

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Eine mögliche Erschließungsvariante wurde gezeigt. Sie sieht zwölf Bauplätze einer Größe von 500 bis 580 Quadratmetern vor und wird vom Erschließungsträger noch weiter entwickelt. Mit einer Bruttobaufläche von  7700 Quadratmetern wird der zulässige Bereich unterschritten, bei dem die Sonderregelungen des Baugesetzbuches in Anspruch genommen werden können, rund 2300 Quadratmeter werden für die Erschließung gebraucht.

Noch perfekter?

Reinhard Renner machte deutlich, dass die Abrundung des Gebiets noch perfekter sein könnte. Das setze allerdings die Mitwirkung von Grundstückseigentümern voraus. Die passiven Schallschutzmaßnahmen laut Gutachten werden in die Bebauungsvorschriften aufgenommen, so Jessica Faißt, wobei sich die die zulässigen Werte am aktuellen Stand des Schienenverkehrs, nicht aber an den Plänen der Bahn zur Lärmreduzierung orientieren. 

Grundsätzliche Bedenken kamen von Klaus Pflüger. Grundgedanke der befristeten Änderung des Baugesetzbuchs sei es gewesen, kurzfristig dringend benötigten Wohnraum in Ballungsgebieten zu schaffen. nicht aber auf dem Land weitere Einfamilienhäuser zu ermöglichen, und das auf wertvollen Flächen, die der Landwirtschaft entzogen werden. Dies sei ein „altes Denken“, das nicht berücksichtige, dass mit den Ressourcen bewusster und sorgfältiger umgegangen werden müsse und die Auswirkungen auf Natur und Umwelt berücksichtigen müsse. Im Prinzip sei das richtig, so Markus Schindler, allerdings sei die betreffende Fläche landwirtschaftlich nicht besonders wertvoll, da ringsum von Bebauung umgeben und auch vom Oberflächenwasser immer wieder belastet ist. Der Beschlussvorschlag sah eine Zustimmung zum geplanten Bebauungsplan ebenso vor wie den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Kunst Kommunalkonzept GmbH als Erschließungsträger, der Anordnung einer Umlegung und der Übertragung deren Umsetzung per Vereinbarung an das Landesamt für Vermessung und Flurneuordnung des Landratsamtes. Mit sechs  Ja-Stimmen bei Gegenstimmen von Klaus Pflüger und Eva König wurde dies mehrheitlich beschlossen.

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