24-Jähriger in Führungsposition bei Kehler Stadtverwaltung
Der deutsche Durchschnittschef ist 51 Jahre alt – das muss aber nicht immer so sein. Philip Johannes ist das beste Beispiel dafür, dass man auch in jungen Jahren schon Führungsaufgaben übernehmen kann. Der 24-Jährige leitet die städtische Ausländerbehörde der Stadt Kehl.
Mit Mitte 20 bereits Führungskraft? Philip Johannes zeigt, dass es möglich ist. Nach einem dreijährigen Studium an der Hochschule in Kehl arbeitete er als Sachbearbeiter in der städtischen Ausländerbehörde und wurde im vergangenen Jahr zu deren Leiter befördert. Seine Arbeit gefällt dem 24-Jährigen gut – auch wenn er häufig schwierige Fälle zu entscheiden hat.
„Was ich an der Arbeit hier liebe, sind die unterschiedlichen Menschen, mit denen ich in Kontakt komme“, sagt Philip Johannes. Egal ob hochqualifizierte Einwanderer, Geflüchtete oder ausländische Auszubildende – hinter allen Fällen stecken persönliche Geschichten, die nicht nur Einzelpersonen, sondern häufig ganze Familien betreffen. Das Aufgabengebiet der Ausländerbehörde ist umfangreich: Neben Aufenthaltstiteln, zum Beispiel für die Dauer einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit in Deutschland, kümmern sich die Mitarbeitenden auch um Anfragen zur Niederlassungserlaubnis, zum Asylrecht, zu Integration und Visum.
Regelmäßig lassen sich die Mitarbeitenden schulen, um bei aktuellen Gesetzeslagen auf dem neuesten Stand zu bleiben, denn „es ändert sich hier häufig etwas“, sagt Philip Johannes. Beispielsweise steht zum 1. März mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine umfassende Neuerung an: Dadurch wird Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Wenn Menschen aus dem Ausland in Deutschland arbeiten möchten, kooperiert die Ausländerbehörde häufig mit verschiedenen Anerkennungsstellen: Diese prüfen, ob im Ausland erworbene Zeugnisse und Abschlüsse anerkannt werden können. Für den Fall, dass dem nicht so ist, werden Nachqualifizierungen angeordnet, zum Beispiel durch mehrwöchige Praktika.
Zwei verschiedene Dinge
Im Falle einer Ausweisung oder wenn es darum geht, Maßnahmen zur Abschiebung vorzubereiten, ist der Behördenleiter zuständig. „Dass es sich bei Ausweisung und Abschiebung um zwei unterschiedliche Dinge handelt, ist der Öffentlichkeit häufig gar nicht bewusst“, sagt Johannes.
Die Abschiebung ist die zwangsweise Rückführung einer ausländischen Person in ihr Heimatland oder ein anderes Land. „Im Falle einer illegalen Einreise, beispielsweise aus Frankreich, prüfe ich zunächst, ob die Person zurückgeschoben werden kann.“
Die Ausweisung hingegen bewirkt, dass Betroffene das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik verlieren und ihnen kein Aufenthaltstitel erteilt werden darf. Hier muss der Leiter der Ausländerbehörde im Einzelfall entscheiden. Überwiegt das öffentliche Interesse, kommt es zur Ausweisung. Sind die Betroffenen straffällig geworden und zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden, geht das Gesetz von einem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse aus. „In diesen Fällen übernimmt das Regierungspräsidium die Entscheidung zur Ausweisung“, erklärt Philip
Johannes.
Schwierig werde es bei kleineren Delikten, für die Geldstrafen erhoben werden: „Hier gibt es keinen Katalog, nach dem ich entscheiden kann.“ Dass es ausgewiesenen Menschen für eine gewisse Zeit verboten ist, erneut in den Schengen-Raum einzureisen, wüssten viele Einwanderer nicht. Das sorge für Frustration. „Durch meinen Job bin ich bei vielen daher nicht beliebt“, sagt Philip Johannes.
Reisepässe und Personalausweise auf Echtheit zu überprüfen, gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben. Generell gilt: „Bei jeder Person, die sich in Kehl oder den Ortschaften anmeldet, werden die Dokumente kontrolliert“, berichtet der Leiter der Ausländerbehörde. Dazu stehen ihm verschiedene Methoden zur Verfügung. Mit einem speziellen Scanner kann er etwa die Daten des aufgelegten Dokuments auslesen. Das Gerät warnt automatisch, wenn es Unregelmäßigkeiten entdeckt. Zum Beispiel, wenn das Lichtbild im Dokument ausgetauscht wurde. Zudem kontrolliert Johannes die Pässe von Hand: „Jedes Land hat unterschiedliche Sicherheitsmerkmale in den ausgestellten Pässen versteckt. Mit einer UV-Lupe kann ich Abweichungen gleich
entdecken.“
Mehrsprachigkeit hilft
So bunt das Aufgabengebiet in der Ausländerbehörde ist, so vielfältig sind auch die Herkunftsländer der Kunden: Umfangreiche Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden sind daher von Vorteil. Denn häufig erklären sie ihrem Gegenüber, mit welcher Begründung Entscheide gefällt wurden. Johannes spricht neben seiner Muttersprache Deutsch auch Englisch und Französisch – er lebt selbst in Straßburg. Sein Mitarbeiter Hilal Badr ist arabischer Muttersprachler: „Das hilft sehr, da wir häufig Kunden aus dem arabisch-sprachigen Raum betreuen“, weiß der Chef der Ausländerbehörde zu berichten. Für Übersetzungen in weitere Sprachen wird zudem auf den Kehler Dolmetscher-Pool zurückgegriffen.