Strafen für 32 Masken-Muffel in Kehl
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat bei einer gezielten Schwerpunktkontrolle in der vergangenen Woche 62 Personen ohne Mund-Nasen-Schutz in den Läden angetroffen – 30 davon konnten nach Angaben der Stadtverwaltung ein ärztliches Attest vorlegen, das sie von der Pflicht befreit.
Von den übrigen 32, die jetzt Nachricht von der städtischen Bußgeldstelle bekommen, kam ein Großteil aus Frankreich – die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind dort andere als in Deutschland.
Der Mitarbeiter des KOD haben eine Schwerpunktkontrolle in der Innenstadt arrangiert und klären gleichzeitig über die Maskenpflicht auf: „Die Streifen der Schwerpunktkontrolle beraten sowohl die Inhaberinnen und Inhaber der Läden, als auch deren Kundschaft“, sagt KOD-Chef Nico Tim Glöckner. „Es finden sich immer wieder Personen, die ein Geschäft, ein Restaurant oder eine Arztpraxis ohne geeignete Maske betreten.“
Hinweisschilder
Damit auch die französischen Kunden auf die Maskenpflicht in Geschäften aufmerksam gemacht werden, „bitten wir die Ladenbesitzerinnen und -besitzer, zweisprachige Hinweisschilder prominent am Eingang ihres Geschäftes zu platzieren“. Anders als in Deutschland muss in den Straßburger Supermärkten und Geschäften nicht zwingend eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt in Frankreich nur im Nahverkehr, im Taxi, an Bahnhöfen, Flughäfen sowie an Bus- oder Tramhaltestellen.