"Am Sand" kriegt keinen Wendehammer
Gebilligt hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die erste Änderung des Bebauungsplans „Am Sand“ in Hesselhurst. Der ursprünglich geplante Platz zum Wenden entfällt.
Im ursprünglichen Bebauungsplan „Am Sand“ aus dem Jahr 2000 sollten die angrenzenden Grundstücke durch eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen werden. Die Straße wurde damals nur als Baustraße hergestellt und wird derzeit endausgebaut. Die Grundstücksfläche für die eigentliche Straße befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Wendeanlage jedoch würde auf einem Privatgrundstück liegen.
Fast komplett bebaut
Nachdem inzwischen fast alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans bebaut sind, hat sich aber gezeigt, dass auf den Grundstücken ausreichend Flächen zum Wenden zur Verfügung stehen, hieß es am Mittwoch im Gemeinderat. Auf die Wendeanlage kann somit verzichtet werden, so das Bauamt der Gemeinde Willstätt.
Da die Wendeanlage momentan Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplans ist, soll dieser Bereich angepasst werden, um einen gegebenenfalls späteren Ausbau auszuschließen. Außerdem soll die Straße nach dem Ausbau endabgerechnet werden und beitragsrechtlich abgeschlossen sein.
Die übrigen Festsetzungen werden nicht geändert. Die Änderung des Bebauungsplans kann daher aufgrund geringer Änderungen im vereinfachten Verfahren erfolgen. Durch den Wegfall der Wendeanlage reduzieren sich auch die Erschließungskosten für die Anwohner, so die Verwaltung.