Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung

Laut Gericht hätte die Angeklagte keine Kontrollen zu fürchten gehabt. ©Martin Egg
Frau aus Mulhouse behauptete, einen negativen Test vorweisen zu müssen.
Nur wenige Minuten dauerte die Verhandlung am letzten Freitag im Kehler Amtsgericht. Zum Beginn des Verfahrens wegen Diebstahls und weiterer Vergehen gegen eine Frau aus Mulhouse waren neben Richter Björn Sendel und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendar Manuel Singler, auch Rechtsanwalt Jürgen Mutter (Kehl) erschienen. Nur von der Angeklagten war weit und breit keine Spur.
Einen Tag vor der Verhandlung habe der Rechtsanwalt von seiner Mandantin eine E-Mail erhalten, in der sie geschrieben haben soll, dass sie die Grenze nicht überschreiten dürfe, da sie keinen gültigen PCR-Coronatest vorweisen könne, hieß es. „Sie wartet noch immer auf den Test“, erklärte Mutter weiter.
Nun stand die Frage im Raum, ob die Angeklagte dem Gericht möglicherweise auf der Nase herumtanze, da erstens nicht sicher war, ob die Ladung auch an sie an die richtige Adresse in Mulhouse zugestellt wurde und zweitens, warum sie nicht über die Grenze kommen sollte.
Denn: Das Robert-Koch-Institut hat Frankreich vorerst nicht zum Hochinzidenzgebiet erklärt, das Land wird nur als Risikogebiet geführt (Stand 5. Februar). Bisher dürfen Grenzgänger aus Frankreich somit ohne negativen PCR-Test ins Land. Sie sind auch nicht verpflichtet, ihre Einreise anzumelden. Das Nachbarland hatte dagegen Ende Januar die Einreiseregeln verschärft.
Fazit: Zumindest zum Zeitpunkt der Verhandlung am vergangenen Freitag hätte die Angeklagte ohne Probleme nach Deutschland zur Verhandlung einreisen dürfen. Warum sie dies nicht tat, wird sie möglicherweise bei der Fortsetzungsverhandlung auflösen – wenn sie denn erscheint, beziehungsweise erscheinen darf.
Die Verhandlung soll nun am Freitag, 26. Februar, ab 9 Uhr im Kehler Amtsgericht fortgesetzt werden.