Bebauungsplanänderung auf den Weg gebracht
Der Auenheimer Ortschaftsrat hat die Änderung des Bebauungsplans auf den Weg gebracht, damit der BSW-Schlackeberg in einen Landschaftspark umgewandelt werden kann.
Der graue Schlackeberg der Badischen Stahlwerke (BSW) am nördlichen Zipfel des Auenheimer Gewerbegebiets beschäftigt den Ortschaftsrat schon seit einigen Jahren. Ursprünglich sollte auf dem 1,3 Hektar großen Grundstück der BSW eine Umspannstation entstehen.
2013 stellten die BSW einen Antrag auf Genehmigung eines Schlacke-Zwischenlagers auf dem Gelände, dem die Stadt für eine Dauer von längstens fünf Jahren statt gab.
Da die Umspannstation aufgrund geänderter, energieeinsparender Fertigungsverfahren nicht mehr gebraucht wird und die inzwischen dort abgelagerten 160 000 Tonnen Schlacke auf dem Markt nicht so ohne weiteres loszukriegen sind, beantragten die BSW eine einjährige Verlängerung der Genehmigung und legte im Januar 2019 eine Landschaftsstudie vor.
Die Elektroofen-Schlacken sollen an Ort und Stelle belassen werden und das Areal mit dem danebenliegenden Lärmschutzwall, der ebenfalls aus Schlacke besteht, zu einem gemeinsamen Landschaftspark verbunden werden.
Angedacht sind eine Veranstaltungsbühne, eine Spielplatz und eine Erweiterung der Cyclocross-Anlage für Radfahrer.Die Kosten für die Umgestaltung und die weiteren Pflege- und Unterhaltskosten wollen die BSW tragen.
Der Gemeinderat stimmte im März 2019 der Umgestaltung zu.
Umweltrechtliche Bedenken
Umstritten war allerdings der Beschluss, den im Grundbuch gesicherten Anspruch der Stadt auf Rückbau des Schlacke-Zwischenlagers zu löschen. Vor allem die BI Umweltschutz meldete Bedenken an, weil sie fürchtete, dass die Stadt und damit die Bürger auf den Kosten sitzenbleiben, falls sich doch umweltrechtliche Bedenken ergeben.
Die jetzt auf den Weg gebrachte Änderung des Bebauungsplans Auenheim Süd umfasst nur das BSW-Grundstück, auf dem die Schlacke lagert, und soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Eine Pflicht zur Durchführung eines Umweltverträglichkeitsverfahrens besteht nicht, ebenso wenig die Anhörung der Öffentlichkeit.
Es ist aber dennoch vorgesehen, frühzeitig eine freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. „Ich denke, das ist ein guter Weg“, sagte Ortsvorsteherin Sanja Tömmes auf der Ortschaftsratssitzung am Donnerstag.