Beschäftigung mit Grenzen

Die Beteiligten des Themenabends (v.l.): Christophe Mitlehner, Xavier Duquenne, Violette Lux, Caroline Decleir, Anna Seebacher, Margit Boschert, Fiona Härtel, Jutta Grandjean. ©Stadt Kehl
Worauf ist bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich zu achten und welche Auflagen müssen von deutschen Unternehmern erfüllt werden? Darum ging es bei einem Themenabend »Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich – Wie sind die Hürden zu meistern?«
Fragen rund um den Austausch von Arbeitskräften über die Grenze beschäftigt auch viele Kehler Unternehmer. Die Wirtschaftsförderin Fiona Härtel hat deshalb mit Unterstützung der Sparkasse Hanauerland und der Straßburger Anwaltskanzlei Valoris Avocat gemeinsam mit dem Deutsch-Französischen Wirtschaftsclub Oberrhein (CAFA RSO) einen Informationsabend unter dem Titel »Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich – Wie sind die Hürden zu meistern?« organisiert.
»Wir möchten den Kehler Unternehmern mit dieser Veranstaltung eine praktische Hilfestellung aus erster Hand anbieten«, begrüßte Jutta Grandjean, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Hanauerland, die mehr als 80 interessierten Teilnehmer in der Kehler Sparkassen-Hauptstelle.
»Grenzüberschreitende Mobilität ist in unserer Region Gang und Gäbe«, erklärte Fiona Härtel, Geschäftsführerin der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH. Daher wüssten viele deutsche Unternehmer gar nicht, dass bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland bestimmte Formalitäten einzuhalten seien.
Welche Formalitäten das sind und welche rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte bei einer Mitarbeiterentsendung beachtet werden müssen, erläuterte Xavier Duquenne, Rechtsanwalt bei Valoris Avocat und Experte für internationale Arbeitnehmermobilität.So müsse beispielsweise jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter vor Beginn einer Tätigkeit in Frankreich bei der Arbeitsinspektion über ein Online-Portal (www.sipsi.travail.gouv.fr) anmelden. Auch kurzzeitige Entsendungen wie Geschäftsreisen, Warenlieferungen, die Teilnahme an Messen oder Kundenbesuche seien von dieser Meldepflicht betroffen, verdeutlichte Duquenne. Außerdem müsse ein Vertreter vor Ort benannt werden, der die erforderlichen Unterlagen verwahrt und im Falle einer Prüfung bereit steht, um Auskünfte in französischer Sprache zu erteilen. Würden diese Vorschriften nicht eingehalten, drohten den Unternehmen bei Kontrollen teils hohe Strafen, warnte der Rechtsanwalt.
Verbaucher betroffen
Dass diese bürokratischen Mauern nicht nur Unternehmer, sondern im gleichen Maße auch Verbraucher betreffen, gab Christophe Mitlehner vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) zu bedenken. Viele französische Verbraucher seien sehr verwundert, dass es schwieriger geworden sei, einen deutschen Unternehmer zu finden, der seine Dienstleistungen in Frankreich anbiete. Zudem seien die Verbraucher ebenso wie die Unternehmer nicht über die unverhältnismäßig hohen Sanktionen informiert, die ihnen drohen, wenn die Formalitäten nicht eingehalten werden.
»Es besteht die Hoffnung, dass sich die Regeln vereinfachen werden«, erklärte Fiona Härtel. Für die nächsten Monate wolle man über entsprechende Änderungen beraten. Ein Bündnis der regionalen Industrie- und Handelskammern wolle zudem für dringende und kurzfristige Mitarbeiterentsendungen Ausnahmen erwirken. »Dafür benötigen wir aber konkrete Zahlen«, sagte Mitlehner vom ZEV und bat die Unternehmer darum, sich an einer aktuellen Umfrage der IHK Freiburg zu beteiligen, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung schreibt.
Weitere Informationen
Die Umfrage der IHK ist im Internet unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/international/Frankreich/Land-und-Wirtsc... zu finden. Wer Fragen bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich hat, kann sich zudem telefonisch unter 07821 2703 650 oder per E-Mail an frederic.carriere@freiburg.ihk.de an Frédéric Carrière von der IHK Südlicher Oberrhein wenden.