Betrug: Freiheitsstrafe auf Bewährung für Ehepaar aus der Ortenau
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte ein Ehepaar aus der nördlichen Ortenau von der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis über einen Zeitraum von 18 Monaten gemeinsam Sozialleistungen in Höhe von rund 14.000 Euro erhalten, wie sich herausstellte, zu Unrecht.
Die beiden hatten laut dem Zollamt Fliesenlegerarbeiten durchgeführt und die so erzielten Einkünfte der Leistungsbehörde nicht angezeigt. Das Amtsgericht Kehl entschied auf Betrug in jeweils drei tatmehrheitlichen Fällen und verhängte gegen beide Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr, welche jeweils für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Es sei zudem davon auszugehen, dass die Leistungsbehörde die überbezahlten Beträge zurückfordern wird. Die beiden Urteile sind inzwischen rechtkräftig.