Bodersweier: Pfaffenegger West endlich auf den Weg gebracht
Im dritten Anlauf hat es der Ortschaftsrat Bodersweier am Donnerstag endlich geschafft, den Bebauungsplan für das Baugebiet Pfaffeneger West nach der Offenlage und der Abwägung der Stellungnahmen auf den Weg zu bringen.
Der Bebauungsplan für das neue Bodersweierer Wohngebiet, das auf dem alten Ostertag-Areal entstehen soll, war bereits in der letzten Sitzung auf der Tagesordnung gestanden. Ortsvorsteher Manfred Kropp hatte den Ratsmitgliedern und den anwesenden Bürgern die Änderungen erläutert, die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Plan eingearbeitet worden waren. Keine Auskunft hatte er allerdings geben können, warum die Einwände der Angrenzer nicht berücksichtigt worden waren, was die anwesenden Bürger erboste. Daraufhin hatte der Rat beschlossen, die Entscheidung zu vertagen und darauf zu pochen, dass bei der nächsten Sitzung jemand von der Planungsseite mit am Ratstisch sitzt.
Diesen Part übernahm auf der Sitzung am Donnerstag Planer Thomas Kernler vom Planungsbüro Zink Ingenieure. Detailliert legte er dar, welche Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen waren und welche Anregungen in die Planung mit eingeflossen sind. Besonderen Augenmerk legte er auf die Stellungnahmen aus der Bürgerschaft, die sich vor allem kritisch mit der Dichte und der Höhe der geplanten Bebauung auseinandersetzten. So hatten direkte Anrainer bemängelt, dass die entlang der Straße Am Pfaffeneger geplanten Gebäude mit zwei Vollgeschossen, einer maximalen Firsthöhe von 10,50 Metern und erlaubten Gebäudelängen von 35 Metern nicht zum Charakter des angrenzenden Wohngebiets passten, das überwiegend mit Villen und Einfamilienhäusern bebaut ist. Ihrer Forderung nach einer »maßvolleren« Bebauung war aber nicht entsprochen worden. »Im Plan sind die maximal erlaubten Gebäudemaße angegeben«, erläuterte Thomas Kernler. »Das heißt aber nicht, dass dort nicht auch kleinere Gebäude gebaut werden können.« Man könne den Bebauungsplan nicht an den Bungalows aus den 70er-Jahren orientieren, die auf der anderen Straßenseite zu finden sind. »Nach dem Regionalplan sind wir gehalten, Fläche zu sparen und möglichst wenig Boden zu versiegeln«, sagte er. »Deshalb muss man in die Höhe gehen.« Bei der erlaubten Gebäudehöhe habe man sich an den höheren Bestandsbauten im gegenüberliegenden Wohngebiet orientiert. Auch die Option, Baukörper von 35 Metern zu errichten, um eine Reihenhausbebauung ermöglichen, sei so abwegig nicht. Im Wohngebiet der Beschwerdeführer seien sogar Gebäude von 50 Metern Länge erlaubt, so Kernler. »Wir können dadurch keine Verunstaltung des Ortsbilds feststellen«, sagte er.
Hinweis auf Straßenverkehrsordnung
Auch der Forderung der Anlieger, die neuen Häuser nicht 2,50 Meter, sondern fünf Meter von der Straße abzurücken und einen Gehsteig vorzusehen, war nicht nachgekommen worden. Heutzutage sei es in Wohngebieten üblich, den Straßenraum als Mischverkehrsfläche auszuweisen, die gleichberechtigt von Fußgängern und dem Verkehr genutzt wird, so Kernler. Zudem gebe es auf der gegenüberliegenden Seite bereits einen Bürgersteig. Der Befürchtung, die neuen Mitbewohner könnten die Ausfahrten der »Alteingesessenen« zuparken, begegnete der Planer mit dem Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung: »Daran muss sich jeder halten. Das kann man nicht mit einem Bebauungsplan regeln.«
Am Ende stimmte der Rat unter der bereits in der letzten Sitzung beschlossenen Vorgabe zu, dass der Fußballverein aus der Verkehrssicherungspflicht entlassen werden soll, falls Bälle vom nördlich angrenzenden Sportplatz auf die Steinertsaustraße fliegen und Autos oder Scheiben beschädigen sollten. Die Verkehrssicherung an dieser Stelle solle Sache der Stadt sein, ebenso die Einstellung der Flutlichtanlage, die im jetzigen Zustand die Grenzwerte für Lichtemissionen in Wohngebieten um ein Vielfaches übersteigt.