Briefwahlanträge für Kehler OB-Wahl noch bis 18 Uhr möglich
Briefwahlanträge für die OB-Wahl am Sonntag, 6. Februar, können regulär noch bis heute, Freitag, 4. Februar, 18 Uhr gestellt werden. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Briefwahlanträge für die OB-Wahl am Sonntag, 6. Februar, können regulär noch bis heute, Freitag, 4. Februar, 18 Uhr gestellt werden. Am Freitagmittag liegen dem Wahlamt 4792 Anträge vor. In dringenden Fällen können Wahlscheine noch bis Sonntag, 6. Februar, 15 Uhr ausgestellt werden. Sobald nach 18 Uhr die ersten Auszählungsergebnisse feststehen, können diese online abgerufen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kehler Stadtverwaltung.
Die Antragsfrist für Wahlscheine verstreicht am heutigen Freitag um 18 Uhr. Bis dahin können Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus oder per E-Mail an wahlen@stadt-kehl.de angefordert werden. Die Frist für Online-Anträge ist indes am Donnerstag, 3. Februar, um 12 Uhr verstrichen, heißt es weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt es auch über Freitag, 18 Uhr hinaus möglich, Wahlscheine anzufordern.
Ausnahmen für Ausstellungen
Bis spätestens Sonntag, 6. Februar, 15 Uhr können Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, wenn sich die oder der Wahlberechtigte bis zum regulären Fristende in Quarantäne oder häuslicher Isolation befand, die oder der Wahlberechtigte nachweislich plötzlich erkrankt und deswegen das ihr oder ihm zugewiesene Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten betreten kann, die oder der Betroffene erst nach Fristablauf wahlberechtigt wird (beispielsweise durch Geburtstag), das Wahlrecht im Einspruchsverfahren erst nach Fristende zuerkannt wird, die oder der Wahlberechtigte einen Wahlschein, aber keine Briefwahlunterlagen hat.
Nach dem Wahlende um 18 Uhr beginnt in den Wahllokalen und den Briefwahlbezirken das Auszählen. Die Ergebnisse können, sobald sie vorliegen, online auf dieser Webseite eingesehen werden. Auch der Fortschritt der Auszählung lässt sich hierüber verfolgen.