Etappen-Sieg für Geothermie-Betreiber Daldrup
Die Schäden am Haus von Werner Müller, Chef der Bürgerinitiative (BI) Geothermie Landau, wurden nicht durch die Geothermie verursacht. Das ist das Ergebnis eines Gutachten, das der Kehler Zeitung vorliegt.
Landau/Kehl. Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens hatte das Landgericht Landau einen Sachverständigen damit beauftragt, die Schäden am Haus von Werner Müller, Vorsitzender der Bürgerinitiative Geothermie Landau, zu untersuchen. Das Ergebnis: Die Schäden sind »mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht ursächlich auf Erschütterungsereignisse zurückzuführen«. Im Klartext: Das Geothermie-Kraftwerk in Landau ist laut Gutachter nicht Verursacher der Schäden an Müllers Haus.
Die Erdbeben in Landau könnten zwar »einen auslösenden Beitrag« für »risseverursachende Spannungen« geleistet haben. Diese Risse wären aber »sehr wahrscheinlich« auch ohne Erdbeben aufgetreten, heißt es in dem Gutachten.
»Wir hoffen, dass dieses Gutachten auch dazu führt, den Blick in Landau wieder auf eine fachlich fundierte Diskussion – losgelöst von Einzelinteressen – zu lenken«, sagt Josef Daldrup, Vorstandsvorsitzender von Daldrup & Söhne und führender Kopf der Geothermie-Projekte in Landau und Neuried/Kehl.
»Das Gutachten sollte allen Beteiligten Gelegenheit geben, wieder die Vorteile der Tiefengeothermie in den Fokus zu nehmen. Das sind die Grundlastfähigkeit, die CO2-lose Produktion, die dezentrale Wärme- und Stromproduktion sowie die Betriebssicherheit«, betont Josef Daldrup.
Bohr-Unternehmer Daldrup kündigt zudem an, dass die Betreiberfirma geox – unabhängig vom Gutachten – die Sicherheitsstandards am Landauer Kraftwerk »deutlich erhöhen« wird. Die Daldrup-Tochter Geysir Europe hält 90 Prozent der Anteile an der Firma geox.
BI-Chef Müller schreibt in einer Stellungnahme von einem »Etappen-Sieg« Daldrups, der sich jedoch rasch als »Pyrrhussieg« herausstellen könnte. Das Gutachten sei »einseitig, widersprüchlich, fehlerhaft und unvollständig«, kritisiert Müller. Daldrup würde den Gutachter zwar als »unabhängig« bezeichnen, verschweige jedoch, dass der Sachverständige für das Gutachten »bis maximal 30 000 Euro« von der Firma geox erhalte, so Müller.
Daldrup entgegnet dazu auf Anfrage der Kehler Zeitung, dass in einem Beweissicherungsverfahren ein Prozesskostenvorschuss ein völlig normaler Vorgang sei. Aus diesem Vorschuss bestelle und bezahle erst einmal das Gericht einen neutralen Sachverständigen. Der im Prozess Unterliegende müsse am Ende die Kosten des vom Gericht bestellten Sachverständigen tragen.
Für den Fall, dass beide Parteien sich nicht einigen können – wonach es im Moment aussieht – kündigte BI-Chef Müller gegenüber der Kehler Zeitung an, einen »Musterprozess« gegen den Kraftwerks-Betreiber in Landau führen zu wollen.