Gastro-Gewinnspiel wird verlängert
Wer Essen to go „made in Kehl“ ordert, kann an einer Gutschein-Aktion der Kehl Marketing teilnehmen.
Mit Ausweitung des Lockdowns und den damit verbundenen Einschränkungen für Restaurants und Gaststätten verschärft sich auch die finanzielle Lage für Gastronomen. Aus diesem Grund verlängert die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH ihre Gutschein-Aktion. Belege für To-go-Bestellungen im Wert von mindestens 25 Euro können nun bis Sonntag, 7. Februar, eingereicht werden.
Beleg-Kopie wichtig
Die Spielregeln bleiben dieselben: Kehler, die den Abhol- oder Lieferservice ihres Lieblingsrestaurants nutzen und Speisen im Wert von 25 Euro oder mehr ordern, haben die Chance auf einen Gastronomie-Gutschein. Dazu muss nur eine Kopie des Belegs sowie Name und Adresse an die E-Mail-Adresse tourist-information@marketing.kehl.de. eingereicht werden.
Gültig sind sämtliche Bons, ob Feinkost-Restaurant oder Schnellimbiss, solange der Mindestbestellwert erreicht wird. Wichtig ist, dass der E-Mail eine Kopie des Belegs beigefügt wird. Nur die Bestellsumme zu nennen, genügt nicht. Im Anschluss werden unter allen Einsendungen Restaurant-Gutscheine im Gesamtwert von 2000 Euro verlost. Der Einsendeschluss ist am Sonntag, 7. Februar.
Durfte das Datum auf den eingescannten Belegen bislang nicht nach dem 31. Dezember 2020 liegen, ist es nun möglich, Quittungen mit einem Rechnungsdatum bis einschließlich Sonntag, 31. Januar, einzureichen.
„Die Aktion wurde bislang ganz gut angenommen“, berichtet Bianca Huth, Mitarbeiterin der Kehl Marketing. Insgesamt rund 100 Belege sind seit Ende November 2020 eingegangen.
Mit ihrem Gewinnspiel möchte die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH die hiesige Gastronomie gleich in doppelter Hinsicht in diesen schwierigen und unsicheren Zeiten unterstützen. Zum einen soll die Aktion dazu anregen, häufiger auf Abhol- und Lieferservice zurückzugreifen. Zum anderen sponsert die Kehl Marketing Gutscheine, die in lokalen Restaurants und Gaststätten eingelöst werden können, als Gewinne.
Wirtschaftsförderin Fiona Härtel streicht zudem Vorteile für die Bürger heraus: „Kulinarisch daheim für Abwechslung sorgen, die Kehler Gastronomen unterstützen und gleichzeitig sehr gute Chancen auf einen Gewinn, das ist eine Win-Win-Situation.“ Eine erste Losziehung soll es bereits vor dem Ablauf der Einsendefrist geben. Die glücklichen Gewinner erhalten ihren Restaurant-Gutschein mit der Post.
Teilnahme erst ab 18
Welche Gastronomen in Kehl einen Abholdienst und Lieferservice anbieten, kann auf der Webseite www.marketing.kehl.de eingesehen werden. Die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel finden sich rechts in der hellblau unterlegten Leiste. Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich.