Gehwege ohne Laub sind Bürgerpflicht

Schön anzusehen, aber rutschgefährlich: Herbstlaub. ©Stadt Kehl
Die Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Kehl regelt, wer wo und wann dazu angehalten ist, den Bereich vor seinem Haus auch von Herbstlaub zu befreien. Wie das geht und was erlaubt ist, erklärt Betriebshofchef Peter Grün.
Es ist Herbst, die Blätter fallen wieder. Ein schöner Anblick, der in Kombination mit Nässe aber auch einige Gefahren für Passanten in sich birgt. Immer häufiger treffen laut Pressemitteilung des Rathauses beim Betriebshof Beschwerden ein, dass öffentliche Gehwege nicht gereinigt seien. Peter Grün, Leiter des Betriebshofs, nimmt diese Anliegen einerseits sehr ernst, möchte aber gleichzeitig auch für Klarheit sorgen, denn: In den meisten Fällen sind die Bürger selbst für die Reinigung und damit auch für das Beseitigen von Laub und Unkraut zuständig.
Satzung
Die Grundlage für diese Regelung liegt in der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Räum- und Streupflichtsatzung)“ und findet sich unter kehl.de (www.kehl.de/media stadt/docs/ortsrecht/streupflichtsatzung.pdf) als PDF-Dokument. Darin ist genau erläutert, wer für die Pflege welcher Bereiche eigenverantwortlich ist. So betrifft dies generell die Eigentümer oder Mieter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Neben dem Streuen und Räumen im Winter, gehört zu den Pflichten auch, den Gehweg oder – wenn dieser nicht vorhanden ist – entsprechende Flächen der Straße von Schmutz, Unrat, Laub und Unkraut freizuhalten.
Öffentliche Gehwege müssen Anwohner genauso sauber halten, wie auch Straßen ohne Gehweg in einer Breite von einem Meter ab der Grundstücksgrenze. Für verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerbereiche gilt eine Fläche von zwei Metern ab der Grundstücksgrenze.
Entfernen
Peter Grün weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Grünbewuchs und Dreck regelmäßig zu entfernen: „Wenn sich Unkraut weiter ausbreitet und Unrat nicht entfernt wird, könnte der Abfluss verstopfen. Bei Starkregen kommt es im schlimmsten Falle dann dazu, dass das Wasser nicht richtig abläuft und die anliegenden Grundstücke und Gebäude überschwemmt werden.“
Um Unkraut zu entfernen, würden sich kleinere Harken und Handkellen gut eignen. Häufig könnten die Pflanzen auch direkt von Hand mit der ganzen Wurzel ausgerissen werden. Auch mit Unkrautbrennern dürfe man gegen Wildwuchs angehen. Von der chemischen Keule sollten Anwohnerinnen und Anwohner allerdings absehen: „Der Einsatz von Herbiziden ist auf befestigten Flächen untersagt. Die Stadt Kehl verzichtet darüber hinaus bereits seit 2014 gänzlich auf den Einsatz von Herbiziden“ erläutert Peter Grün.
Der Betriebshofleiter appelliert abschließend an die Bürger, die Reinigungsarbeiten regelmäßig durchzuführen und so zum Gemeinwohl in Kehl beizutragen: „Wir alle möchten doch gerne in einem sauberen Umfeld leben und uns sicher auf den öffentlichen Wegen bewegen können“, schließt Grün.