Gemeinde Willstätt setzt Kita-Gebühren aus
Die Gemeinde Willstätt setzt angesichts der Corona-Krise für den April die Gebühren für die kommunalen Kindergärten aus. Ob das auch für nicht-kommunale Kitas gilt ist noch nicht ganz sicher.
Seit Anfang dieser Woche sind auch in Willstätt alle Schulen und Kindergärten wegen der Corona-Krise geschlossen. Die Schließung gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien. Bis dahin existiert die gewohnte Möglichkeit für die Kinderbetreuung nicht mehr, und entsprechend der geltenden Verordnung des Landes steht die Notbetreuung nur einem kleinen Teil der Eltern zu.
Für viele Eltern ein harter Schlag. Sind sie doch gezwungen, Regelungen mit ihren Arbeitgebern zu finden oder auf andere Betreuungsangebote auszuweichen. Um die Eltern zu entlasten, hat die Verwaltung geprüft, ob und in welchem Umfang die Kita-Gebühren rückerstattet oder ausgesetzt werden können.
„Wir sind schließlich familienfreundlich“
Das Ergebnis einer solchen Prüfung hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Satzungen in einer Gemeinde ab. Für die Kindergärten in kommunaler Trägerschaft lässt die entsprechende Benutzungsordnung zu, den Eltern entgegenzukommen, heißt es aus dem Willstätter Rathaus. Die Gemeinde hat daher beschlossen, den Eltern für die ausgefallenen Betreuungszeiten keine Gebühren in Rechnung zu stellen. „Wir sind schließlich familienfreundlich“, so Bürgermeister Christian Huber.
Unterstützung vom Gemeinderat
Auch der Gemeinderat stehe geschlossen hinter der Entscheidung. „Wir haben den Kontakt mit den Gemeinderäten gesucht und uns das Stimmungsbild übermitteln lassen“, berichtet Huber. Das Meinungsbild war eindeutig.“
Kosten: 30000 Euro
Diese Entscheidung kostet die Gemeinde nach eigenen Angaben etwas mehr als 30 000 Euro. Doch das sei „nur ein kleiner Beitrag zugunsten der Familienfreundlichkeit, den wir bei der aktuell national angespannten Lage für die Eltern in unserer Gemeinde leisten können“, so Huber.
Da den Eltern bis zum 19. April etwa einen Monat lang keine Betreuung der Kinder in den kommunalen Kitas zur Verfügung steht, wird die Gemeinde einen gesamten Monatsbeitrag aussetzen, erläutert Huber weiter. Für den Monat April entstehen den Eltern somit keine Gebühren. „Wir hoffen dadurch für Entlastung bei den Eltern zu sorgen.“
Evangelische Kirche macht mit
Die kirchlichen und privaten Träger anderer Einrichtungen in der Gemeinde wurden durch die Gemeindeverwaltung über diesen Schritt informiert. Bei der evangelischen Kirche stieß der Vorschlag auf offene Ohren. Evangelische Kindergärten gibt es in Eckartsweier und Legelshurst. „Die jeweiligen Träger sind gehalten, das genauso zu handhaben“, berichtet Dekan Günter Ihle auf Nachfrage. Das haben die Träger in Absprache mit mir so vereinbart.“
Ob die Regelung auch für die katholische Kita „Krempenbrunnen“ übernommen wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Weder das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg noch die Katholische Verrechnungsstelle in Offenburg waren für eine Stellungnahme zu erreichen.
Ob die Schließungen auch über den 19. April andauern, ist derzeit völlig unklar. Möglich also, dass bei einer Verlängerung der Schließzeiten über einen weiteren Erlass von Gebühren in Folgemonaten nachgedacht werden muss.