Gemeinderat Willstätt erhöht Vergnügungssteuer

Betroffen von der Vergnügungssteuer: Die Spielhalle Big Cash Casino in der Carl-Benz-Straße in Willstätt. ©Günter Ferber
Ab heute, Mittwoch, wird in Willstätt bei der Berechnung der Vergnügungssteuer die Bruttokasse als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dies hat der Gemeinderat beschlossen.
Vor ziemlich exakt fünf Jahren hatte der Willstätter Gemeinderat die Einführung einer Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer beschlossen. Als Steuersatz wurde damals zunächst festgelegt, dass 22 Prozent der elektronisch gezählten Nettokasse nach dem Einspielergebnis bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit heranzuziehen sind. Zum 1. Januar 2018 wurde mit der ersten Änderung der Vergnügungssteuersatzung eine Erhöhung des Steuersatzes auf 26 Prozent der Nettokasse beschlossen.
Künftig wird durch die Heranziehung der Bruttokasse als Bemessungsgrundlage die Steuerlast für Spielautomaten erneut erhöht. Der entsprechende Beschluss des Gemeinderates fiel einstimmig aus.
Bedrohung für Branche
Bei einer Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes ist stets zu prüfen, ob der neue Steuersatz eine erdrosselnde Wirkung haben könnte, so Kämmerer Philip Kaufmann im Gemeinderat. Dies wäre gegeben, wenn die zusätzliche Steuerlast den Gewinn eines Automatenbetreibers soweit mindern würde, dass nicht nur einzelne Unternehmer sich zur Aufgabe ihres Berufs veranlasst sehen, sondern die gesamte Branche bedroht ist. Folglich müsste eine Tendenz zum Absterben der gesamten Branche erkennbar sein.
Seit der letztmaligen Erhöhung 2018 seien jedoch keine negativen Veränderungen im Bereich der Aufsteller, Geräte und Einspielergebnisse erkennbar. Vielmehr sei festzustellen, dass die Anzahl der Betriebsstätten und der aufgestellten Geldspielgeräte nahezu konstant blieben, wobei anzumerken ist, dass im November durch die Spielverordnung des Bundes die Anzahl der maximal zugelassenen Spielgeräte an sonstigen Aufstellungsorten von drei auf zwei Automaten reduziert wurde. Ein Rückgang der Steuereinnahmen sei jedoch nicht festzustellen. Von einer „erdrosselnden“ Wirkung des Steuersatzes in Willstätt könne somit keine Rede sein.
Als Steuersatz gilt in Willstätt künftig, wie in den meisten Kommunen in Baden-Württemberg, der aktuelle höchste Satz von 25 Prozent der Bruttokasse als Bemessungsgrundlage. Laut Philip Kaufmann können voraussichtlich zusätzliche Steuereinnahmen von jährlich etwa 76.000 Euro generiert werden. Dies könnte im Haushaltsjahr 2020 somit eine Steigerung von 38.000 Euro darstellen.
Neben fiskalischen Gesichtspunkten seien auch ordnungspolitische Gründe zu beachten, sodass die Gemeinde weiterhin das Ziel verfolgen müsse, die potentielle Spielsucht im Gemeindegebiet einzudämmen, hieß es weiter. Ein interkommunaler Vergleich zeige zudem, dass ein geringerer Steuersatz oder eine andere Besteuerungsgrundlage Automatenaufsteller animieren könnte, nach Willstätt umzusiedeln. Demzufolge sei auf Entwicklungen in regional vergleichbaren Kommunen (besonders infolge der Grenznähe zu Frankreich) zu reagieren.
Was bringt die Vergnügungssteuer?
Derzeit sind in Willstätt 52 Automaten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt. Hiervon sind 38 in vier Spielhallen und 14 in sieben Gaststätten platziert, wobei an zwei Spielhallen jeweils ein Bistro mit Geldspielautomaten angeschlossen ist. Dies entspricht Steuereinnahmen in Höhe von rund 590 000 Euro im Jahr 2019.
Unabhängig von der Erhöhung des Steuersatzes lässt sich seit Einführung der Vergnügungssteuer 2015 nach Angaben der Verwaltung eine kontinuierliche Verbesserung der Einspielergebnisse der aufgestellten Automaten feststellen, sodass auch höhere Steuereinnahmen zu verzeichnen sind.