Kommt es zur Kastrationspflicht für Katzen in Kehl?
Die Stadt möchte eine Katzenschutzverordnung aufstellen, um das Leid wild lebender Katzen zu mindern. In Querbach wird befürchtet, dass das nicht ausreicht.
Kehl-Querbach. Erst vor ein paar Wochen hatte sich der Vorsitzende des Tierschutzvereins Kehl-Hanauerland Hans-Peter Glauner an die Öffentlichkeit gewandt, um auf das Leid der sich unkontrolliert vermehrenden wild lebenden Katzen aufmerksam zu machen. Nun hat die Stadt Kehl eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ vorgelegt, die zunächst die Runde durch die Ortschaftsgremien macht, bevor der Gemeinderat im Februar darüber befinden soll. Im Grunde geht es darum, die Halter von Freigängerkatzen in die Pflicht zu nehmen, ihre Tiere kastrieren zu lassen, damit sich die Population der Wildkatzen nicht vergrößert.
Über 200 Fundkatzen
Der deutsche Tierschutzbund schätzt, dass es in Deutschland eine siebenstellige Zahl von wild lebenden Katzen gibt – die allesamt von unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten abstammen. Viele dieser Wildkatzen sind krank, unterernährt und leiden an Parasiten. Immer wieder bringen Bürger im Kehler Tierheim Katzen vorbei, die sie irgendwo draußen aufgelesen haben. Zwei Drittel der 2023 aufgenommenen 220 Fundkatzen benötigten eine tierärztliche Behandlung. Die Kastration der Tiere kostete das Tierheim rund 20.000 Euro. Auch in diesem Jahr übersteigt die Zahl der Fundkatzen bereits die 200er-Grenze.
Die neue Katzenschutzverordnung der Stadt sieht eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hauskatzen und eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor. Davon ausgenommen sind nur reine Stubentiger und Rassekatzen, wenn die Besitzer glaubhaft darlegen können, dass sie die Tiere zu Zuchtzwecken halten. Ein Mikrochip oder eine Ohrtätowierung soll die eindeutige Zuordnung der Samtpfote ermöglichen, wenn die Katze aufgegriffen wird. Falls das Tier nicht kastriert beziehungsweise sterilisiert ist, soll der Halter die Auflage bekommen, das schleunigst nachzuholen. Fundkatzen, die wegen fehlender Kennzeichnung keinem Besitzer zuzuordnen sind, werden weiterhin von einem Veterinär im Tierheim kastriert. Die Kosten hierfür trägt die Stadt.
Der Querbacher Ortschaftsrat begrüßte am Montag auf seiner Sitzung die neue Katzenschutzverordnung der Stadt, fürchtete aber, dass die Regelungen nicht weitreichend genug seien.
"Hilft das den Katzen?"
„Hilft das den Katzen und dem Tierheim – oder ist das nur ein Papiertiger?“, fragte Ortsvorsteher Heinz Haag in die Runde. Gerade auf den Dörfern gebe es viele freilebende Katzen, da sei es schwierig, das rechtlich umzusetzen.