Korker Sonnenhaus-Erweiterungsbau abgesegnet
Nachdem auf der Ortschaftsratssitzung im März der Tagesordnungspunkt »Erweiterung des Sonnenhauses« abgesetzt worden war, konnte das Thema am Mittwoch den Korker Rat abschließend passieren. Zuvor gab es aber noch einige Punkte zu klären.
Bei der letzten Sitzung hatten die Räte beanstandet, dass die Sitzungsunterlagen unvollständig und die Formulierungen in der Vorlage schwammig seien. Da sie sich deshalb außerstande sahen, das Thema zu behandeln, hatten sie den Punkt kurzerhand abgesetzt. Auf der Ortschaftsratssitzung am Mittwoch stellten sich Stadtplaner Matthias Kaufhold und Gerhard Göttert vom Pflegeheim Sonnenhaus den Fragen der Ortschaftsräte und eines Bürgers, der direkt nebenan wohnt.
Er befürchtete, dass dem 9,50 Meter hohen Flachdachgebäude ein bis zu acht Meter hohes Satteldach aufgesetzt werden könnte, da im Bebauungsplan steht, dass bei einer eventuellen Folgenutzung eine Dachneigung von bis zu 45 Grad zulässig sei. Matthias Kaufhold stellte klar, dass die Höhenvorgabe für die Firsthöhe gilt, egal welche Dachform, und dass mit einer Folgenutzung keinesfalls Eigentumswohnungen, sondern allenfalls eine andere pflegerische Nutzung gemeint ist. Die Genehmigung gelte für die Pflege von Senioren, es wäre aber beispielsweise eine Folgenutzung zur Pflege von Menschen mit Behinderungen denkbar.
Die andere Frage betraf die Grundflächenzahl (GFZ), die besagt, dass maximal 40 Prozent des Areals überbaut werden dürfen. Matthias Kaufhold musste zugeben, dass die tatsächlich überbaute Fläche wesentlich größer ist. Dies sei aber rechtens, da Stellplätze, Schuppen oder überdachte Gänge gesondert berechnet würden. Diese Flächen dürften die GFZ um die Hälfte überschreiten. Dazu kommt eine Sonderregelung bei sozialen Einrichtungen, die noch mehr Versiegelung erlaubt. »Tatsächlich werden also maximal 70 Prozent überbaut sein«, so Kaufhold.
Auch die Frage nach den Parkplätzen kam erneut auf. Andreas Haag bemängelte, dass die Angestellten des Pflegeheims die Straße, an der auch die Feuerwache liegt, zuparken würden. »Wenn es brennt, möchte ich sicher sein, dass das Feuerwehrauto zu mir durchkommt«, sagte er. Ortsvorsteher Patric Jockers erklärte, dass das Parken in einer 30er-Zone erlaubt ist, wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Metern bleibt. Er versprach, von der Straßenbehörde prüfen zu lassen, ob dies gewährleistet ist.
Zudem wies er Gerhard Göttert darauf hin, dass die Bediensteten ihre Fahrzeuge auf einer öffentlichen Parkfläche in der Lieblinger Straße abstellen können. Anschließend wurde abgestimmt: Alle anwesenden Räte außer Andreas Haag segneten den Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag ab.