Mehr Geld für Mandatsträger
Ortschafts- und Gemeinderäte bekommen für ihre ehrenamtliche Arbeit eine Entschädigung, die seit Jahren nicht erhöht wurde. Zur neuen Entschädigungssatzung der Stadt hat Auenheim noch ein paar Änderungsvorschläge.
Die monatliche Aufwandsentschädigung für Stadträte soll laut der Vorlage von 100 auf 150 Euro erhöht werden, das Sitzungsgeld von 25 auf 30 Euro. Letzteres gilt auch für Ortschaftsräte. Die Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher kleiner Orte wird ebenfalls neu geregelt, die ehrenamtlichen Wahlhelfer sollen zukünftig 60 Euro in Urnenwahlbezirken und 50 Euro in Briefwahlbezirken bekommen. Bislang sind es je 40 Euro. Die Änderungen werden das Stadtsäckel zukünftig mit 24 200 Euro pro Jahr belasten.
Zeitintensives Engagement
»Ich finde die Erhöhung absolut angemessen, wenn ich sehe, wie viel Arbeit die Stadträte zu erledigen haben«, sagte Ortsvorsteherin Sanja Tömmes auf der Ortschaftsratssitzung am Dienstag. Allein das Durchackern der oft umfangreichen Unterlagen wie der Kindergartenbedarfsplanung, des Lkw-Lenkungskonzepts oder des Nahverkehrskonzepts fräße viel Zeit.
Mehr Geld für Fraktionschefs?
Sie plädierte zusätzlich dafür, auch die Arbeit der Fraktionsvorsitzenden besser zu honorieren: Statt bisher 50 Euro sollen diese nun 75 Euro bekommen, schlug Sanja Tömmes vor. Zudem sprach sie sich dafür aus, einen übermäßig hohen Arbeitsaufwand zusätzlich zu entschädigen. »Es gibt in Kehl zwar keine Ausschüsse mehr, aber viele Arbeits- und Projektgruppen«, sagte sie. Allein die Bädergruppe, die sich mit dem Neubau eines Hallen- oder Kombibades befasst, habe fünf Tagesausflüge gemacht. Eine Entschädigung habe es für die Mitglieder der Arbeitsgruppe aber nicht gegeben. Sie schlug vor, auch hier ein Tagesgeld von 30 Euro anzusetzen, alternativ eine stundenweise Entschädigung. »Jeder Übungsleiter im Turnverein bekommt mehr«, sagte sie. Dabei sei der Gemeinderat das höchste politische Organ der Stadt. Auch für die oft überlangen Gemeinderatssitzungen forderte sie eine zusätzliche zeitbezogene Entschädigung für alles, was über drei Stunden hinausgeht.
Lange keine Erhöhung
Manche Sätze wurden seit 1988 nicht erhöht, weshalb Sanja Tömmes forderte, die Entschädigungssatzung zukünftig alle fünf Jahre zu überprüfen. Und schließlich schlug sie vor, die neuen Aufwandsentschädigungen für Orts- und Stadträte nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft zu setzen, sondern erst nach den Kommunalwahlen zum 1. Juli 2019. »Da sind ein neu gewählter Gemeinderat und neue Ortschaftsräte im Amt«, sagte sie. »Nicht dass uns vorgeworfen wird, wir bedienten uns selbst.«
Der Auenheimer Ortschaftsrat konnte in allen Punkten mit seiner Chefin mitgehen. Einstimmig wurde beschlossen, diese Änderungsvorschläge der Gemeinderatsvorlage mit auf den Weg zu geben, über die der Gemeinderat Mitte Juli entscheiden wird.